Löthrohr.
913
das Oel und setzt den Docht in eine kleine längliche Hülsevon Eisenblech ein, welche auf einer runden Scheibe vondemselben Stoffe fest sitzt und in die Oeffnung einpafst.Die Hülse sieht man in Fig. 9., a von vorn, und b vonder Seite. Der Messingring ist ein wenig weiter, als dieOeffnung auf der Lampe, so dafs die Scheibe, woraufder Docht mit seiner Hülse sitzet, lose auf der hervor-springenden Kante auf dem Boden des Messingringes ruht.Wenn die Lampe nicht gebraucht wird, so wird siemit einem Deckel verschlossen, Fig. 6. d, welcher sich inden Messingring einschrauben läfst, und durch ein Le-der schliefst, das, ehe es aufgesetzt worden ist, gut mitgeschmolzenem Wachs getränkt werden mufs. Wenn derDeckel fest geschraubt wird, so drückt die obere Kantedes Messingringes gegen das gewachste Leder und hältvollkommen dicht, so dafs, wenn das Oel abgetrocknetworden ist, die Lampe ohne die mindeste Gefahr verwahrtwerden kann, und ohne die Sachen, auf welchen sieliegt, zu beflecken. Hierbei ist zu merken, dafs man nurWachs gebrauchen mufs, um das Leder zu tränken, unddafs die Schraubengänge innerhalb des Ringes sein müs-sen und nicht außerhalb, weil im letzten Falle das Lederaußerhalb des Ringes auf der Lampe sitzen wird, wo esdurch die Hitze während des Blasens zerstört wird.
Wenn die Lampe gebraucht werden soll, so wirdsie auf ein Messingstativ gesteckt, welches aus einem dik-keti, feststehenden Messingdrath besteht. Fig. 10. zeigt dieLampe auf ihrem Stativ. Der stehende Messingdrath ist12 Zoll lang, kann aber in der Mitte abgeschraubt wer-den, so daß jedes Stück nur 6 Zoll lang ist. Er wirdunten mit einer Schraube auf einem Kreuze befestigt, dasaus zwei 6i Zoll langen und li Zoll breiten Messing-stäben besteht; in Fig. 10. de sieht man sie von derSeite, und in Fig. 11. von oben. Um zu verhindern, dafsdie Lampe sich nicht zu tief auf dem Messingstift senke,setzt man einen durchbohrten Korky auf, der so enge paßt,dafs man mittelst desselben die Lampe höher oder nie-driger nach Bequemlichkeit stellen kann. Statt dessenIV. 59