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4,1 (1831) Lehrbuch der Thier-Chemie
Entstehung
Seite
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Das Blut. 33

dafs der aufgelöste Faserstoff sich ausscheidet und die auf-geschwemmten Kügelchen einschlielst.

Läfst man Blut bei strenger Kälte aus dem Körper,so dafs es schnell gefriert, so erstarrt es, ohne vorher zugerinnen, und läfst sich in diesem gefrorenen Zustandeunverändert aufbewahren; allein beim Auftbauen gerinntes. Betrachtet man einen auf ein Glas gefallenen TropfenBlut während des Gerinnens mit dem Microscop, so siehtman Bewegungen, wie von Zusammenziehungen und Aus-dehnungen, darin entstehen, von denen man deshalb ver-muthete, dafs sie auf ein'er Lebens-Aeufserung beruhten,um so mehr, da sie durch hydroelectrische Entladung durchden Bluttropfen beschleunigt werden; allein diese Bewe-gungen sind nur die Folge des Vermögens der Faserstoff-Molecule, einander näher zu rücken und zuletzt zu gerin-nen. Tropft man Blut in Wasser, so löst sich der Farb-stoff auf, und die Faserstoffkügelchen schwimmen farblosdarin, das Blut aber gerinnt nicht, weil der aufgelösteFaserstoff durch die verdünnte Flüssigkeit in Auflösungerhalten wird. Rührt man das Blut,, indem es gelassenwird, um, so wie man es beim Schlachten der Hausthierepflegt, so geht das Gerinnen unter anderen Verhältnissenvor sich, der Faserstoff hängt sich in Klümpchen an denumrührenden Körper, und das Blut, welches nun nichtgerinnt, behält sein ursprüngliches Ansehen vollkommenbei; betrachtet man es aber unter dem zusammengesetz-ten Microscop, so entdeckt man keine Blutkügelchen mehrdarin, sondern kleine ungelöste, zerriebene rothe Körper-chen, die in einer gelben Flüssigkeit schwimmen. Diesel-ben sind Theilchen der Farbstoffhülle, und gehen beimFiltriren durch das Papier; bewahrt man aber das Blutmehrere Tage lang bei 0° auf, so sinken sie langsam zuBoden und die Flüssigkeit über ihnen klärt sich, wiewohlsie zuweilen noch durch einen kleinen Antheil aufgelöstenFarbstoffs röthlich bleibt.

Um eine richtige analytische Untersuchung mit demBlute vorzunehmen, müfsten die aufgeschwemmten Kügel-chen von der Flüssigkeit, worin sie schwimmen, abgeseihtIV. 3