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hochanschnl. Würde so !angwährig als vergnüglichst behar-ren mögen.
Hierauf hat der Br. Zellische Gesandte in obhabenderVollmacht dieses angezeigter Weift cooprirr- und aufgenom-menen Fürsten folgendes Lompiimcm abgelegen Daß Ichjetzo in diesem hochlöbl.<"o!!e§io im Nahmen und von wegendes Durchlauchtigen Hochgebohrnen Fürsten und Herrn/Herrn JOHANN/ des Heil. Rom. Reichs Fürsten zu Min-dclheim/ Hcrlzogen von k^arjborouZb.rc. zum ersten mahl zureden die Ehre habe; So will sich zuvörderst gebühren/Ihr.Röm. Kayserl. Majest. unserm allergnadigstcn Herrn/ so-dann denen Churfürsten/Fürsten und Standen des H.Röm.Reichs vor die jetzt hochged. Ihrer Fürstl.Gn. bezeigende son-derbahre Gnade und Ehre den reixeSwe allerunterthänigst-und aeziemcndm Danck zu erstatten / und sowol Chur-undFürst!. OireÄoria, als auch die sämtlich vortreffliche Gesand-schafften / welche diese lnrroäEion befördern helffen / IhrerFürstl.Gn. ertäntlichster Gefälligkeit zu versichern. Ich ver-richte also solches zu folgehabenderOrcirehiermit/nechst schul-digster Dancksagung für jetzt beschehene LonZratuiLrion. Jh-röFürstl. Gn. kan nicht anders als höchst vergnügen/ daßder inAnschungIhrer um die gemeine Sache und des Röm.Reichs coalervLuon und Wohlstand erworbenen Verdienstevon der in GOtt ruhenden Kayscrl. Majest. Neopoiäo, glor-würdigsten unsterblichenAngedenckens genommeneEntschlußdurch atterhöchstermeldte jetzt glorreichist regierende Kayscrl.Majcst.mitcinmüthigerZustimmung beyderhöheren Reichs-CoUexien nunmehr zur würcklichkeit gedieh en/und Sie zu Sitzund Stimm in diesem Reichs-Fürsten-Rath ein-und aufge-nommenworden.
DieJhro hierdurch so großmüthig erzeigmde Danckbar-keit gereichet dem Reich zu immerwährendem Ruhm / undwird mit und neben denen durch Göttlichen Seegen uyterIh-
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