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yogs von klariborougk Fürst!. Gtt. Mindelhcimische lnrrs.üu^lons. Angelegenheit in das Fürst!« eoNcg-um und zwarin Ansehung dessen ungemeiner Beriten bestens zu sccun.
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Man 5ecun6irte dieses inrrocluÄivllL-Werck auf alle /ÜE«.möglich: Weise gleichstes.
Welchen allen auchsamtliche übrige Fürst!, und Gräfl.
Vom mit ihren durchaus beystimmigen lustmAus. ran^uämuno ore. auchdaraufdaScommunsconciussmdererbeedenhohem LoiieZien diesesJnhaltS erfolget.
Als in beyden höheren Reichs-LoiicZik das den ro. ^lgst c'-«-/«-fortlaussenden Zahrs per publicam ViÄLcursm communi- >»rcs«-cirte LommiLons-Oecrer» und dabey diejenige Ursachen vor- ME desgekommen/ welche JhreKayferl. Majest. bewogen/ der zu Fürstl.Groß-Britannien König!. Majest. Geheimen Rath undcommsn6rrenden 6 enerai über dero in das Romist Reichund die Niederlande geschickte Kriegö-Heer/ auch Lenomi-Feld-Zeugmeistern des Königreichs Engelland/und 5.6eor»xii Ordens Rittern/ Herrn JOHANN/ Hertzogen von-^LriborouZk, nicht nur in den ^)tand und Würde des Röm.
Reichs Fürsten zu erheben und aufzunehmen/ sondern auch/um selbigen 26 8elllonem Le Vorum ausdie Reichs-und Creiß-TägmzuquL>i6ciren/mit unmittelbahren Reichs-Gütern/nemlich mit der zum Fürstcnthum erhobenen HerrschajstMindelheim zu versehen / und nun verlanget werde/ hdch-ged.HerrnHertzogenauck zu Sitz und Stimm im Reichs-Fürstcn-Rath allhier zuRegenspurgzuaämirriren/und al-so ohne Verschub in denselben zu solchem Ende zu inrrolluci.ren; So ist nach vorgegangener ordentlicherBerathschla-gungdasürgehaltenundgeschlossen worden/daß in Anse-
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