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Ewiges Monument der Engelländischen Tapfer- und der Teutschen Danckbarkeit : in Erhöhung des Großen Engelländischen Helden, Herrn Hertzogs von Marlborough, in den Reichs-Fürsten-Stand und Desselben würcklichen Aufnahme in den R. Fürsten-Senat
Entstehung
Seite
18
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hung der Käyserl.Majest. und dem Röm. Reich die-sen Krieg hierdurch zu unauslöschlichen ewigen seinemNachruhm erwiesenen vortreflichen und ersprießli-chen Dienste / so vieler erfochtenen Zlorioien VrNo.rien, und damit um das gemeine Wesen und geliebteVaterland zu Beruhigung LuropL erworbener un-sterblichen meriren, ob hochgemeldter Herr Hertzog voni^riborouZli ohne einigen Verzug oder Aussenthalt/ dem

ciren/ zu Sitz und Stimm zu lassen/ der Sitz auch aufderWeltlichen Banck gewöhnlicher Massen anzuwcisen ftye/ je-doch solle dieses als eine für diesmal aus besonderen eong.äerarionen bestehende Sach dmjenigen Reichs-Fürsten- ssalters Recht durch Kayserl. Oecrers, Reichs-^Oneluss odevsonsten zurinrro6u<Bon haben/ an ihrem Recht/Vorsitz undsonsten anderen krEl-oxauven jetzt und ms künfftig ohneNachtheil seyn / auch zu einigen ?rLju<ii2 nicht angezogenwaren/ wie dann der erforderte L cvcr§ hergebrachter mastsen demChur-Älayntzischen Reichs-OireLtorio 36 Lcta Im^e-rü zu legen/ ausgeftcllct worden; und man dann hierbeyauch das festeVcrtrauenvon Reichs wegen zu mehr Höchenwehnten Herrn Hertzogm von UsriborooxK gestellet hakte/Siewürden nunmehro/als ein Stand desReichs dessenBe-stesund Inreretse sich ferner angelegen seyn zu lassen belieben/auchzu allenReichs-und CreGonenbu;. nach dem betautenMarricuiar-Anschlag des nunmehrigen Fürstenthums Min-delheim 3<! 76 ssimdzum Cannner-Gericht;4. si. concurri-rm/ und wäre von dieser willfährigen Reichs-«.cLiurioriKayserl.Majest./wiehiemit besthrehet/ allerlmterthänigfteLvmmuaicLUon zu ertheilen/ um Ihre dadurch zu verneh-men

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