Druckschrift 
4 (1829)
Entstehung
Seite
375
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genannt l-vcll tdeologlei. 375

Namen der Kirche, ihre eigne Tyrannei, Güter, Pracht, Wollust,Unterdrückung der Wahrheit suchen, wie der Papst und sein An-hang, Concilia, vorgeben.

Weiter folget, daß gottesfürchtige Herrschaften schuldig sind,mit den Kirchengütern die nöthigen Aemter, Pfarren, Schulen,Kirchen, Gerichte, Hospitale zu versorgen; und ist nicht recht,daß man diese Güter durch abgöttische, müßige, unzüchtige Mön-che und Kanoniker verschwenden lasset; auch ist's nicht recht, sodie weltlichen Herrschaften diese Güter also einnehmen, daß siedavon nicht den Pfarren, Schulen, und Gerichten gebührliche Hilfeverordnen. Und sollen die Regenten diese Predigt Christi, Matth,am 25. wohl merken:Ich habe Hunger und Durst gehabt, undihr habt Mich nicht gespesset, nicht getränket!" u. s. f.

Dagegen hat der Sohn Gottes reiche Belohnung zugesagtAllen, so zur Erhaltung und Förderung der Lehre Hilfe thun.Matth. 10:Wer einem Geringen um der Lehre willen eine»Trunk Wasser gibt: wahrlich, ich sage euch, solches wird beloh-net werden." Wie auch die Exempel Davids, Josaphats undAndrer beweisen. So spricht Gott:Wer Mich ehret, den willIch auch mit Ehre und Herrlichkeit zieren." Das sei genug aufdieses Mal von der ersten Frage.

Die andere Frage ist diese: Ob die Unterthanen auch Eigen-thum haben, oder ob alle Güter der Herrschaft seien, und ob dieHerrschaft möge von den Unterthanen Güter nehmen, so viel siewill? Auf diese Frage hat Johannes Vaptista geantwortet also,Luk. 3:Ihr sollt Niemand Gewalt thun; Niemand bekriegen;und sollt euch an eurer Besoldung genügen lassen."

Die Herrschaft hat ihre geordneten Tribute und Schoß: dassoll ihr treulich gereicht werden. Ihre Güter und der Untertha-nen sind unterschieden; und haben die Unterthanen Eigcnthumnach göttlichem Gebot und natürlichen Landrechten. Denn dasgöttliche Gebot spricht:Du sollst nicht stehlen!" Diese Wortebestätigen ja Eigenlhum, wie dasselbe durch Erbschaft, ehrliche Ar-beit, Kaufen, und andere gebührliche Weise erlanget wird.

Und ist in Summa Eigenthum, das die Unterthanen haben,gleich sowohl ein Stück der göttlichen Ordnung in weltlicher Re-gierung und Politia, als andere Stücke, Gericht oder Strafe.Darum sollen Fürsten diese Ordnung nicht zerreißen, sondern wis-sen, daß sie auch unter dicß Gebot gehören:Du sollst nichtstehlen!" sollen nicht die Unterthanen unverschuldet aus den Gü-tern stoßen, oder zu hart beschweren.