Druckschrift 
4 (1829)
Entstehung
Seite
369
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genannt 1>oci tlieolozioi. Zgg

Jeder thun in seinem Stand und seiner Handierung, Vater, Bür-germeister, Schulmeister, Kaufmann, Nachbar gegen Nachbar.

Die andere Regel: die Christen sind nicht gebunden an dasGesetz Mosis, ohne was natürliche Gesetze sind, sondern sie mö-gen vernünftige Gesetze brauchen, das römische oder andere. Undsoll ein jeder Bürger seiner Obrigkeit vernünftige Gesetze halten,wie ein Jeder schuldig ist, seiner Obrigkeit, nicht fremder, un-terthan zu sein.

Frankreich hat seine eigenen Gesetze in Erbschaften; dasdeutsche Reich halt römisches Recht. Diese Ungleichheit ist einemChristen, wie Ungleichheit der Tage zu achten. Im Sommerhat er zu Rom einen kürzer» Tag, denn in Dänemark. Solcheäußerlichen Dinge sollen nicht in das geistliche, ewige Wesen imHerzen gemengt werden, und betreffen dasselbe ganz Nichts.

Diese Regel ist darum gesetzt; denn es hat sich oft zugctra-gen, daß etliche verirrte Leute haben Mose wollen in diese jetzi-gen Gerichte bringen, und haben dadurch Lärm angerichtet. AlsStrauß und die Zeit sein vornehmster Rath Wicelius, ThomasMünzer, wollten die Leute frei machen von Zinsen u. a. So weißich, daß diese Frage viel Gewissen geplagt hat: ob man auchDiebe hängen möge? So doch das Gesetz Mosis Unterschied machtzwischen Nachtdieben und Tagedieben.

Damit nun gottesfürchtige Leute gewissen und beständigenUnterricht haben, ist diese Regel zu wissen, wie gesagt: daß einJeder seiner Obrigkeit vernünftige Gesetze halten .soll, und sollsich nicht Jemand eine eigene Phantasie machen, oder den Mose,oder die alten gestorbenen Gesetze, die zu Sparta, oder in Kretagewesen, wieder wyllen aufrichten. Solcher Vorwitz ist schädlich,und oft aufrührerisch.

Ich sage aber: vernünftige Gesetze, d. i. die dem natürli-chen Recht folgen, das Gott im Menschen geschaffen hat, daßman Tugend ehren, und Untugend strafen soll. Diese Reaelsetzet auch St. Paulus Röm. 13. Denn so die Gesetze Untu-gend ehren, fördern und schützen, als, die öffentlichen Wucherhandhaben, die sind unrecht; aber die Gesetze, so Untugend stra-fen, bleiben recht, obgleich das Maß der Strafe nach Gelegen-heit der Lander geschärft oder gelindert wird.

Die Deutschen sind ein wild Volk, und hat sonst wenigStrafe; darum ist die Strafe des Diebstahls geschärft worden,und der Dieb, der Andern in ihre Häuser heimlich oder mit Ge-IV- 24