Druckschrift 
3 (1829)
Entstehung
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231
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Fragstücke von kaiserlicher und päpstlicher Gewalt. 231

Zum dreizehnten, ob allein der Papst und sonst Niemand an-ders ein Concilium zu berufen Macht habe?

Zum vierzehnten, wie man es mit den Appellationen, so genRom gehen, halten soll?

Zum fünfzehnten, ob und in was für Fallen man von desPapstes Urtheil oder Erkenntniß appelliren möge?

Zum sechszehnten, was für Gewalt und Herrlichkeit der rö-mische Stuhl in zeitlichen Gütern habe?

Zum siebzehnten, von der Gewalt beider Schwerter.

Zum achtzehnten, ob der Papst das Reich von den Grie-chen auf die Deutschen gewendet; und wie dasselbe zu verstehen sei?

Zum neunzehnten, wer einen römischen Kaiser zu setzen oderzu erwählen habe?

Zum zwanzigsten, ob und welcher Maßen dem Papst einenerwählten römischen Kaiser zu cxaminiren gebühre?

Zum einundzwanzigsten, ob ein erwählter römischer Kaiserdurch den Papst muß approbirt und bestätigt werden?

Zum zweiundzwanzigsten, ob ein erwählter römischer Kaiser dieMacht, das heilige Reich zu regieren, von dem Papst erlangen müsse?

Zum dreiundzwanzigsten, ob ein Erwählter zu dem Kaiser-thum sich alsbald ohne vorgehende päpstliche Bewilligung einenrömischen Kaiser nennen und schreiben dürfe?

Zum vierundzwanzigsten, ob und welcher Gestalt dem Papsteinen erwählten römischen Kaiser zu salben, zu consecriren undzu krönen gebühre, und was für Gerechtigkeit der römische Stuhlaus demselben schöpfen möge?

Zum fünfundzwanzigsten, ob und was ein römischer Kaiserdem Papst verpflichtet, und zu thun schuldig ist?

Zum sechsundzwanzigsten, ob und was Maßen der Papsteinen römischen Kaiser seines Amtes entsetzen möge?

Zum siebcnundzwanzigsten, wenn das Reich erledigt, ob als-dann die Administration desselben dem Papst zugehöre?

Antwort Melanchthons auf vorgehende Fragen, gestellt! auf Befehl Herzogs August, Kurfürsten zu Sachsenim Jahr Christi 1559.

Vom Unterschied des Kirchenamtes und weltlicher Obrigkeit.

Alle verständige christliche Menschen wissen Unterschied zwi-schen dem Kirchcnamt und weltlicher Obrigkeit, wie dieselbe Na-