F r a g st ü ck e
von kaiserlicher und päpstlicher Gewalt.
Erstlich soll angezeigt werden vom Ursprung der Irrungen, sosich vor vielen hundert Jahren zwischen dem papstischen Stuhlund den römischen Kaisern zugetcagen, auch was Gutes oder Bö-ses daraus entstanden ist.
Und demnach von papstischcr Gewalt anfänglich insgemein,was von derselben zu halten sei? Folgends in speeie: Erstlich,ob und welcher Gestalt der Papst für einen Statthalter Christi,und also für das oberste Haupt der Christenheit zu halten ist?
Zum andern, daß der Papst keinen Oberherrn auf der Erdeerkenne.
Zum dritten, wer einen Papst zu erwählen oder zu setzenMacht habe?
Zum vierten, ob der Papst den Vorrang vor allen andernPotentaten habe?
Zum fünften, was für Gewalt der Papst in Neligions- undGlaubenssachen habe?
Zum sechsten, ob männiglich den papstischen Rechten undConstitutionen zu gehorsamen schuldig, und wie weit?
Zum siebenten, was für Gewalt die römischen Kaiser überdke Kirche und Geistlichen gehabt, oder noch haben?
Zum achten, ob und welcher Maßen ein Papst einen römi-schen Kaiser, oder andere weltliche Obrigkeit strafen möge?
Zum nennten, ob ein Papst seines Amtes entsetzt werdenmöge, und durch wen?
Zum zehnten, daß ein Papst keines Menschen auf ErdenGerichtszwange unterworfen sei.
Zum eilften, ob der Papst in seinen Sachen Richter sei,oder nicht?
Zum zwölften, ob der Papst über das Concilium, oder dasConcilium über den Papst sei?