Artikel zu Worms, gestellet von P. Mel. zu Hin-legung der streitigen Religionspunkte. AnnoChristi LL57.
Ä^iese folgenden nrtioulos habe Ich, Philippus, meinen OollsAi«,die zu Worms bis zu Ende des Oolloguii blieben sind, davonzu reden und unter einander davon zu schließen, vorgelegt.
Erstlich in gemein, daß wir Alle bei der Confession zu Augs-burg, übergeben Anno 1530, bleiben wollen, und was derselbenwiderwärtig ist, verwerfen. Dieser Gemeinartikel ist von Allenbewilliget, laut der öffentlichen gedruckten Schrift, dabei die Na-men sind der Prädicanten, die zur selben Zeit zu Worms gewe-sen sind. Darnach sind gefolgt die Specialartikel von etlichenneuen Streiten.
Erstlich vom Osiandro.
Dieser Hauptstreit im Grunde ist nicht also zu vernehmen,der Glaube soll trauen auf die verheißene Barmherzigkeit Gottes,der uns gewiß annimmt, allein von wegen des Gehorsams Chri-sti, wie der Text spricht: lustiläoamur vdeclientin et 8NNAuiueip8iu8*), und allein durch diesen Glauben ist der Mensch vorGott gerecht, d. i.: die Person hat Vergebung der Sünden, undimputatam snstitiam **), und ist Gott gefällig. Diesen Trostvon der imputata Justitia nimmt Oslander weg und sagt: Ge-rechtigkeit sei dieß, das uns macht recht thun, nämlich die Jn-wohnung Gottes, d. i., die Verneuerung; führt also das Vertrauenvom Gehorsam Christi auf die Verneuerung in uns, undspricht Oslander mit ausgedrückten Worten: Imputata gu8titia S8t
*) Durch seinen Gehorsam und sein Blut werden wir gerecht.
**) Augerechnete Gerechtigkeit.