zu Naumburg, Anno 1S54 den LZ. Mai. 117
Bon den Consistorüs und Strafen der Priester, so sichungebührlich halten.
Daß zu den mannichfaltigey streitigen Ehesachen, deßglcichenzu der Priester Schutz und Strafe besondere 6on8i8toria nöthigsind, dieses ist ganz öffentlich. Nun sind an etlichen Orten die6on8l8toria geordnet, aber die ex8soutio ist schwach, darum istNoth, daß man in die Aemter Befehl thue, daß die Amtleuteauf Anzeige der Consistorien wollen einen Ernst erzeigen, unddie Exsecution nicht unterlassen, sie belange Priester oder anderePersonen in Fällen, welche in die 6sn8i8toria gehören.
Won der Bischöfen Auctoritat.
Die hohen Potentaten und Bischöfe arbeiten selbst darauf,daß den Bischöfen die oräinstio und zuri8<üctio wiederum zUge-stellet werde, und werden mancherlei Ursachen angezogen, wie denndie Verständigen wissen, deren Etliche die hohen Personen sehrzu Gemüth führen. Dieweil aber die Bischöfe die rechte Lehreverfolgen, so ist diese Unmöglichkeit vor Augen. Es kann nichtein einträchtig 6orpu8 aus den Verfolgern und unfern Kirchenwerden; so hat man befunden mit dem Interim, daß dieses Flick-werk unmöglich ist.
Wenn gleich Fürsten und Herrn der Bischöfe Auctorität gernwollten wiederum erheben und stärken, so folget doch nur bei denUnterthanen Zwiespaltung. und neue Unruhe, und ist viel besser,daß die Fürsten in ihren eigenen Kirchen christliche Einigkeit er-halten, denn daß sie um der Bischöfe willen die Zwiespaltung grö-ßer machen.
Damit aber gleichwohl nöthige Dinge, Gottes Ehre und nö-thige Regiment erhaltdn werden, ist alle Herrschaft selbst schuldig,diesen Fleiß zu thun, daß rechte Lehre in Kirchen geprediget wer-de, daß 6on8Ü8tori» sind zu Strafe der Untugend und zu Er-haltung ehrlicher Zucht und Einigkeit, wie im Psalm geschriebenist: „Lpvrite I,ortrr8 prinositt-8 Vv8tra8" *); und Jesajas spricht:„Die Könige sollen der Kirchen Nährer sein;" wie christliche Herrnselbst wissen und verstehen, daß dieser hohe Gottesdienst in ihrAmt gehört. Es ist auch bedacht, daß man die Herrschaft erin-nern sollte von den Druckereien und Buchführern, zu gebietenernstlich darob zu halten, daß man ohne Zulassung der Personen,die Befehl haben, Nichts drucken oder verkaufen soll.
*) Machet eure Thorc weit, ihr Fürsten!