Druckschrift 
3 (1829)
Entstehung
Seite
103
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Bedenken von den Conciliis, vom I. 15S2. 103

compromissa, sondern ordentliche Gerichte, darin ein Jeder sei-ner Strafe wartet re.; doch sollen sie gebührlich gehalten werden.Lt reiickuntur in invitum.

Und daß man spricht: was ist es Noch, Concilia zu halten,so man nicht gehorsam sein will? Item, Concilia sollen ohneWidersprechen gehalten werden; darauf ist diese wahrhaftige klareAntwort: Solches ist vor dem Concilio und vor dem Verhör nichtzu suchen. Denn es sind die Concilia ungleich gewesen. Item,so man sich zuvor zum Gehorsam verpflichtet hat, sind zu dieserZeit der Papst und die Mönche, die doch im Grunde diese Sacheguberniren, so viel freudiger, schließen, was sie wollen; denn siewissen, daß Niemand ihr Urtheil anfechten wird. Es ist auch vorAlters, als zu Konstantins Zeiten, nicht gesucht worden, zuvorzu bewilligen in den Beschluß, sondern nach dem Beschluß.

Zu Nicaa hat Konstantin sich unterschrieben, und bei An-dern um die Subscription angesucht.

Und wissen alle Verständige hierin, was ordentlicher GerichteWeise und Kraft ist, besonders in Sachen, Gottes Ehre und dasGewissen betreffend.

Daß aber etliche Stande rathen, man solle willigen in dieContinuation des Concilii zu Trident, sage ich für meine Person»daß ich solche Bewilligung verstehe für eine Annehmung der ge-machten Decrete.

Dieweil denn etliche Artikel in den gemachten Decreten ge-wißlich falsch und wider göttliche Wahrheit sind, so kann ich sol-che Annehmung der gemachten Decrete nicht rathen, und willmein Gewissen hier nicht beschweren.

Ich will Nichts reden von den ersten Decreten, darin keineLehrartikel sind, sondern ich will allein von den zwei Decretenreden,- darin von der Erbsünde, hernach vom Glauben und Ge-rechtigkeit, Artikel gestellt sind, und weiß wohl, daß Viele sagen,man solle nicht grübeln und nicht zu genau suchen. Ich willauch nicht strafen, das recht ist, und sage also, es sind viel Stückein diesen Artikeln, die recht sind; aber dagegen sind auch etlichevornehme Stücke, die gewißlich falsch und wider göttliche Wahr-heit sind, als im Decrete von der Gerechtigkeit ist dieses klar ge-setzt, daß Jrrlhum sei, lehren, daß man glauben soll, daß wirVergebung der Sünden haben und Gott gefällig sind. Item, soman spricht, die Gerechtigkeit Christi ist uns geschenkt; diesessoll nicht also verstanden werden: wir sind angenehm und Gottgefällig um der Gerechtigkeit Christi willen, sondern von wegen