Druckschrift 
3 (1829)
Entstehung
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Bedenken von den Conciliis, vom Z. 1552

«>^ch will kürzlich meine einfältige und wahrhaftige Meinungvom Concilio anzeigen.

Alle christliche Potentaten, kais. Majestät, Könige und Für-sten, sind Gott diesen Dienst und dieses Werk schuldig, so oftin der Religion, besonders zwischen vielen Nationen Uneinigkei-ten Vorfällen, 6vnv!li» general!», oder national!» gebührlicherWeise zu fördern, daß Gottes Ehre und rechte Anrufung nichtgefälscht werde, denn es stehet geschrieben: Die Leelesiae.

Also ist es gehalten vom Anfang in der Kirchen, und sindnicht allein Concilia universal!» oder general!» durch Constan-tinum, Ilieollvsiuin, ^readiuin, Nartianuni, zu Nicäa, zu Kon-stantinopel, zu Epheso, zu Ehalcedon, sondern auch national!» !nllispun!» und Teutschland gehalten worden. Das Alles ist öf-fentliche Wahrheit.

Und sind Eoncilia ordentliche christliche Gerichte; darum tüch-tige Personen sollen zum Verhör und zum Sprechen gewählt wer-den (welches die Potestaten als die vornehmsten Gliedmaßen derChristenheit dahin arbeiten sollen). Und dieweil die Concilien or-dentliche Gerichte sind, sollen die Parteien dahin gefordert undgehört werden. Es soll auch Niemandem aufgelegt werden, sichzu verpflichten, zu halten, was man sprecken werde, sondern wiein andern ordentlichen Gerichten, soll ein Jeder warten, was manspricht, und so er nicht gehorsam ist, mag er der Strafe gewarten.

Daß man ganz alle Concilia fliehen und rccusiren wollte,das kann nicht sein; denn es müssen Kirchengerichte bleiben. Sohaben fremde Nationen ein großes Mißfallen daran, so sie hö-ren, man wolle ganz kein Concilium besuchen.

Daß aber kais. Majestät die Kur und Fürsten und Ständezuvor vbligiren will, daß sie sich verpflichten, zu halten, was dagesprochen werde, das ist auch Unrecht; denn Concilia sind nicht