Druckschrift 
3 (1829)
Entstehung
Seite
59
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auf dem Reichstage zu Rcgensburg 1S41 ic. Zg

daß wir erkennen sollen, daß sie allein um Christi willen unsgegeben wird.

Darum soll solche Erzählung von Niemand gefordert odergeboten werden.

Das andere Stück dieses Arguments (daß Gott nicht gebo-ten Sünde zu erzählen), ist klar; denn Christus bat je nir-gends solche Erzählung geboten, und Er selbst so oft die Abso-lution spricht, so sagt Er: dir werden deine Sünden vergeben rc.,und doch von Niemand keine Erzählung der Sünden fordert.

D i e a n d e r e.

Man soll kein Gebot stellen unter Gottes Namen, das nichtGott selbst durch sein Wort gegeben hat.

Nun hat weder Christus noch die Apostel kein göttlichWort oder Gebot von der Erzählung gegetun.

Darum soll man nicht lehren, daß die Erzählung ein gött-liches Gebot sei.

Die dritte.

Wodurch der Glaube der Vergebung der Sünden geschwächtoder getilget wird, das soll in keinen Weg an die Absolutiongehängt werden.

Das Gebot, so da fordert Erzählung aller oder etlicher Sün-den, als nöthig, gebiert Zweifel, durch welchen der Glaube ge-schwächt und umgestoßen wird.

Deßhalb soll man die Absolution nicht an die Erzählung binden.

Antwort auf des Gegentheils Argument.

Hiergegen ziehen Etliche diesen Spruch an:Was ihr lö-sen werdet auf Erden, das soll gelöset sein im Himmel!" Hier(sprechen sie) befiehlt Christus von Sünden loszusprechen;darum befiehlt Er auch die Sünde zu erkennen und zu hören. Sollman sie aber erkennen, müssen sie erzählt werden.

Darauf ist dieß eine einfältige, klare, richtige und gründ-liche Antwort: Durch das Amt der Schlüssel, so da löset oderabsolvirt, werden auch die Sünden, so nicht erkannt oder ange-zeigt sind, vergeben. Darum folget nicht aus diesem Spruch,daß geboten sei, eines Andern Sünde zu erkennen, so Christusvon der Absolution melden thut, denn wir reden jetzt nicht (wiedroben auch gesagt) von dem öffentlichen Gericht, da die Kircheallein von offenbaren Werken verheilet, sondern wir reden von