28 An den Rach zu Nürnberg,
Verheißung, deren sich Alle und ein Jeder annehmen soll auSGottcS Befehl und Gebot, darum können wir die gemeine Ab-solution nicht als unchristlich verbieten und condemniren, dieweilsie doch dazu dienet, daß sie die Zuhörer vermahnet, daß sich einJeder des Evangelii soll annehmen, daß eine Absolution sei, undihm zugchöce, wie denn Ew. W. Schrift ferner zu solcher Erin-nerung gestellt ist.
Daß aber dawider gesagt wird: man kann den Haufen nichtabsolviren; denn ihrer sind Viel, die man billig binden sollte;man soll Keinen absolviren, der es nicht begehret; darauf ist zuwissen, daß es zweierlei ist, predigen und Jurisdiction. Die Ju-ridiction gehört zu öffentlichen Sünden; daneben sind vielmehrheimliche Sünden, die man nicht anders binden und strafen kann,denn insgemein durch's Predigtamt. Also bindet der Predigeralle Ungläubigen, und gibt da zugleich allen Gläubigen Verge-bung, ja auch denjenigen, so durch die Jurisdiction gebunden;wenn er durch die Predigt zum Glauben und Gehorsam kom-men, so wird ihm bei Gott vergeben, wiewohl er sich hernachmit der Kirche auch versöhnen soll.
Da auch gedachte Absolution eonckitionalis ist, ist sie, wiesonst eine gemeine Predigt, und eine jede Absolution, beide ge-meine und privat», hat die Condition des Glaubens; denn ohneGlauben entbindet sie nicht, und ist nicht darum ein schlechterSchlüssel, denn der Glaube bauet nicht auf unsere Würdigkeit,sondern ist nur so viel, daß Einer die Absolution annimmt undJa dazu spricht.
Dieß ist auf's Kürzeste unsere einfältige Meinung, die wirEw. W. nicht derhalben zuschreiben, Jemand damit zu beschwe-ren, oder Unmuth anzurichten, sondern weil ihr begehret unsereMeinung zu wissen, und thun wir von Herzen wünschen, daßGott Gnade verleihe, daß eure Kirche in Friede und Einigkeitbleibe, und im reinen Bckenntniß Christi, und an allen gutenFrüchten zunehmen möge; derhalben bitten wir ganz freundlick),Ew. W. wolle auf freundliche Wege gedenken, hierin zu handeln,wie wir nicht zweifeln, daß Ew. W. selbst dazu geneigt feien,und ist dieß unser Bedenken, dieweil man einig ist auf beidenThcilen, daß die Privatabsolution christlich zu halten sei, daß beideTheile die Leute zu solchen privatis absolntiouidus einhellig ver-mahnen, und weil cs Herrn Oslander beschwerlich ist, die gemeineAbsolution zu treiben, daß er nicht dazu gezwungen, aber dochdem Frieden zu Gut, der andere Theil, welcher die Absolution