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3 (1829)
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Ob vor Gericht hadern unrecht und wider Gott sei? 7

wohnlich ist. Und werden solche mit Recht Gottes Ordnung ge-nannt, Rom. 13.

Weil denn ein Christenmensch andere Gottesordnung wohlbrauchen mag, als Ehestands, Speis, Tranks und dergleichen, somag er sich auch freilich wohl der Gerichte gebrauchen, welchegar nichts weniger eine göttliche Ordnung ist, Rom. 13, dennder Ehestand, Essen und Trinken.

Aber dagegen pflegt man zu halten den Spruch Christiaus dem Evangelio, Matth. 5:So Jemand mit dir rechtenwill, und deinen Rock nehmen, dem laß auch den Mantel." Die-sen Spruch will ich nicht allein für einen Rath, wie Etliche ge-lehrt haben, sondern vielmehr für ein streng ernstlich Gebot hal-ten. Denn wo es für einen Rath und nicht für ein Gebot solltegehalten werden, so wird daraus folgen, daß die nicht Unrechtthaten, so sich außerhalb ordentlichen Amtes und Gerichtes selbstrachen.

Darum kann es und mag es nicht anders sein, denn dieserSpruch muß von Noth wegen für ein Gebot gehalten und ver-standen werden. Und ist dieß dieses ganzen Spruches rechter na-türlicher Verstand: Es wird da verboten alle die Rache, so ohneund außerhalb ordentlicher Obrigkeit wird vorgcnommen, und solles Niemand verstehen, daß das Evangelium, indem es eine in-nerliche und herzliche Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, lehret, dasweltliche Regiment aufhebe und wegnehme. Solche Rache, soohne und außerhalb ordentlicher Obrigkeit Befehl geschieht, ver- .beut allhier Christus in diesem Spruch, als ob Er sagen wollte:Du, als dem es von ordentlicher Obrigkeit, oder von Amtswe-gen nicht gebühret, noch befohlen ist, sollst nicht Rache thun,wenn dir auch gleich alle deine Güter und Habe genommen wür-den. Der Obrigkeit aber will ich nichts verboten haben. Ja,wenn dir auch selbige Obrigkeit Gewalt und Unrecht thut, sollstdu es dennoch leiden. Denn Ich will hiermit kein neues Welt-recht wider die jetzige regierende Obrigkeit aufrichten, wiewohl dieApostel meinten, Christus würde ein solches neues weltlichesRegiment anfahen. Und eben darum will Er ihnen mit dieserRede solchen Jrrthum aus dem Sinne und Herzen nehmen, wieEr denn auch an vielen anderen Orten mehr thut.

Und zwar, wenn Einer gleich hart darauf dringen wollte,daß dieser Spruch auf die Gcrichtshandel sollte gesagt sein, somuß daraus eben also wohl folgen, daß auch nicht der Klager,sondern auch der Beklagte, vor dem Gericht nicht erscheinen dürfte.