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3 (1829)
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Ob vor Gericht hadern unrecht und wider Gott sei?

So hat auch St. Paulus Act. 25 vor dem Kaiser ap-pcllirt, und sich berufen. Soche Appellation ist ein Stück, daszu den Gcrichtshändeln und Hadersachcn gehört. Darum magman wohl vor Gericht hadern.

Ein Christ mag Eigenthum besitzen, derhalben mag er auchwohl vor dem Gericht handeln: denn Eigenthum kann ohne Ge-richt nicht erhalten werden, sintemal Gericht gibt oder nimmtEigenthum.

Daß man aber Eigenthum besitzt und haben möge, ist kundaus vielen und mancherlei Sprüchen in der Schrift; denn esdarf je Einer wohl reich sein, wie St. Paulus zeuget 1. Tim.6, da er sagt:Den Reichen von dieser Welt gebeut, daß sienicht nach hohen Dingen trachten, auch nicht hoffen auf den un-gewissen Rcichthum, sondern auf den lebendigen Gott, der unsdargibt reichlich allerlei zu genießen, daß sie Gutes thun, reichwerden an guten Werken, gerne geben, leutselig seien, Schatzesammeln, ihnen selbst einen guten Grund auf's Zukünftige, daßsie ergreifen das ewige Leben." Und Christus sagt nicht Luk.18: Daß ein Reicher nicht möge in den Himmel kommen, son-dern sagt nur allein, daß es schwerlich zugehe.

Es ist offenbar, daß Könige oder Fürsten mögen Christensein. Nun müssen ja Fürsten reich sein, wie das Evangeliumspricht Luk. 22: Die weltlichen Könige herrschen, und die Ge-waltigen heißt man gnädige Herren, d. i., unser Leib und Gutist ihr.

St. Paulus heißt die Korinther 1. Kor. 6: Daß sic ih-nen einen Richter wählen, und sich vor demselbigen ihrer Händelentscheiden lassen sollen. Darum so ist solche Gerichtshandlungdem Evangelio nicht entgegen.

Christus verbeut nirgends, das Gericht zu gebrauchen. Darumthun die Unrecht, so dem Evangelio aus ihren Gedanken Etwaszusetzen.

Moses verbeut cs auch nicht, und Christus ist ohne Ge-setz offenbaret. Darum, gleicher Weise, wie es den Israelitennicht verboten gewesen ist, sich ihrer Gesetze zu gebrauchen, alsomögen wir unsere Gesetze auch wohl gebrauchen. Derhalben, soes ihnen erlaubt ist, einander vor dem Gericht anzuklagen, alsohaben wir cs auch Recht und Macht cs zu thun. Denn Chri-stus läßt es wohl geschehen, daß wir ordentliches Rechtens brau-chen, wie solches allenthalben bei allen Völkern sittlich und ge-