Db vor Gericht hadern unrecht und widerGott sei?
>§s hadert mancher Mann vor dem Gericht, der sonst untade-lig, welcher, weil er meint, er thue daran Unrecht, und machtein böses Gewissen, fallt er dahin, und gcräth aller Ding in eineVerachtung Gottes, gleich wie die Priester, so weiland ihre sie-ben Zeiten zu lesen, mit bösem Gewissen unterlassen haben, sinddarnach gar ruchlos worden.
Auch sind derer viel mehr, welche, so sie hören, das Rech-ten soll verboten sein, den Namen Christi hassen; denn sie ach-tens dafür, daß solche Lehre ärgerlich, und sie meinen, der Friedesei schädlich. Darum muß man es mit Fleiß bedenken, ob esUnrecht sei, vor Gericht zu hadern oder nicht?
Bei mir ist gar kein Zweifel, ein Christenmensch möge sichder Gerichte gebrauchen, gleich wie anderer Kreaturen Gottes.Doch daß er die Regel Pauli habe, 1. Kor. 7: „Wer derWelt braucht, der mißbrauche sie nicht." Gleich wie ich wohldarf kaufen und verkaufen; allein daß ich Niemanden vervortheile;also mag ich auch wohl hadern, allein, daß es ohne Neid, Haßund Untreue geschehe.
Und sind dieser meiner Meinung folgende Gründe und Ur-sachen. Paulus sagt Rom. 13: Daß die Obrigkeit nicht alleinzur Strafe und Furcht sei den bösen Werken, sondern auch zurEhre den guten Werken. Darum mögen sie, die Frommen, derObrigkeit Hilfe gebrauchen. Was ist aber vor Gericht hadernAnderes, denn der Obrigkeit Hilfe anrusen? Jst's nun den From-men eine Schande, so sie der Obrigkeit Hilfe anrusen, so ist csje gewißlich, daß die Obrigkeit den Frommen mehr zur Schande,denn zur Ehre förderlich ist.
Und weil St. Paulus ihr den Namen gibt, daß es solleine Ehre heißen, ist es je gewißlich nichts Böses, auch kein sol-ches Ding, das fromme Leute nicht brauchen dürsten.