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2. Nachtrag (1829)
Entstehung
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1 April i83i einzulösen, werden die nöthigenGelder, unter Verpfändung von liegenden Gütern,wahrscheinlich zu billigen Bedingungen zu erhaltenseyn, so dass die Zinsen schwerlich um mehr alsf 200,000 erhöhet werden können.

Auffallend ist es, wie die folgenden vier Passiv-posten , als:

N°. 7 die durch das Finanzgesetz vom 27 Decem-ber 1828 dem Amortissement-Syndikat auf-gelegte Zahlung von . . f 4,691,015:18

» 8 Ablösung von 1 Million 4i

pCt. Schuldscheinen . . » 1,000,000:

» 9 Betrag des Einkaufes von 2 J

pCt. wirklicher Schuld . » 1,349,902:69!

» 16 ausserordentliche Pensionen,

Leihrenten und andere ab-laufende Verbindlichkeiten » 2,941,727:69!

zusammen. f 9,982,645:67

aus der Kolonne der Ausgabenweggelassen werden konnten.

Durch die Beifügung dieser vierPosten wird die im Status ange-gebene jährliche gesammte Ausgabevon.» 10,868,118:92!

erhöhet auf. f 20,850,764:4g!

und demnach bestehet gegen dieSyndikat-Einnahme von . . » i 5,399,32 o, 85§

offenbar ein Defizit von . . . f 7,451,443:64

welches nur durch den Verkauf von Schuldschei-