ZWEITER NACHTRAG.
Wenige Tage, nachdem diese Schrift die Presseverlassen hatte, erschien der Status des Amortis-sement-Syndikats. Wir gehen dieses merkwürdi-ge Stück in einer Beilage — in Worten etwas ab-gekürzt, doch im Wesentlichen vollständig.— Istman auch zu Einern Erstaunen über die Schleu-nigkeit, womit diese wichtige Arbeit vollbrachtworden, berechtigt, so wird sich dasselbe dochbei einem etwas mehr als oberflächlichen Blickeauf den Status sehr leicht verlieren; denn dieKennzeichen grosser Eile werden gar vielfältig dar-in angetroflen.
Selbst kein Schein von Verantwortlichkeit istin der mitgetlieilten Uebersiclit der Lage des Amor-tissement — Syndikats beobachtet, und vor derMacht dieses Institutes verfällt § 121 des Grund-gesetzes , wonach die Einwilligung der General-Staaten zu, den Staatsausgaben erfordert wird , inNichtigkeit. Das bei jeder Bechnungslegung aner-
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