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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
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läßt und mit dem nöthigcn Kapitale ausstattct. Solche Filial-handlungen haben die Engländer fast in allen civilisirten Ländernder Erde.

(-) Es ist daher nicht glaublich, daß der häufige Ankauf fremderWaaren eine Ursache der Verarmung ganzer Völker oder Volks-classen sein könne, die man eher dem Verfalle der Nahrungszwcigeoder der unwirthschaftlichcn Lebensweise zuschreiben müßte, wennsie wirklich cintritt. Rau im Archiv, I, 32.

ß. 422.

Zu 2). Inwiefern«: Geld und namentlich Münzen ausedlem Metalle zur Vergütung der eingeführten Waaren insAusland gehen können, dieß ist aus den obigen Betrachtungenüber den Bedarf, Vorrath und Preis des Geldes in verschiedenenLandern (Z. 208. 270) leicht zu bcurtheilcn. Eine solche Ver-mehrung oder Verminderung der Geldmenge eines Landes, welchedie Preise der Waaren merklich erhöht oder erniedrigt, kann nichtlange bestehen, weil man, sobald der Unterschied die Frachtkostenübersteigt (Z. 27l (S)), eine Aufforderung findet, Geld von dawegzuführcn, wo es wohlfeil ist, und dahin zu bringen, wo cs denhöchsten Preis hat («). Würde man also die Einfuhr fortdauerndbaar bezahlen, so würde auch bald durch die Spcculationen derKaufleute wieder soviel Geld herbcigebracht werden, als manhinausgcsendet hat (-). Das Geld dient folglich nur vorüber-gehend, die empfangenen Waaren zu vergüten, denn da es un-fehlbar wieder die entgegengesetzte Bewegung annimmt, d. h. aus-fließt, wo cs sich gehäuft hatte, und herbciströmt, wo cs vermin-dert worden war, so muß immer zuletzt ein anderes Ausgleichungs-mittel, nämlich Schulden (Z. 420) oder Waarensendungcn(Z. 424), eintrctcn. Obgleich die Kauflcute in einzelnen Fällencs vvrtheilhaft finden, Metallgeld oder rohe edle Metalle hinauszu senden, so kann man doch in der Regel annehmcn, daß jähr-lich die ausgcführten und eingcbrachtcn Geldmengen einandergleich sind (e).

(u) Verbote der Aus- oder Einfuhr oder Zölle erschweren dieß Zu-oder Abflicßen des Geldes. Hätte z. B. die Regierung eines Lan-des alle Einfuhrgegcnstände mit einem Zolle von !l) Proc. belegt,so könnten nur solche fremde Waaren, die um einen noch größe-ren Theil ihres Preises wohlfeiler oder besser wären, mit Nutzeneingcführt werden. 2ndeß ist zu erwägen, daß nicht alle Waaren