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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
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bleibt indeß noch zu untersuchen, wie überhaupt eine Waarcnsen-dung vom Auslände, deren Betrug man diesem scbuldig wird,eins die inländische Gcwcrbsthätigkeit wirke. Können die cinge-führten Güter selbst als Capitale gebraucht werden, z. B. Untcr-haltsmlttcl der Arbeiter, Rohstoffe, Werkgcräthe rc., so wird hie-durch die Gütcrcrzeugung offenbar unmittelbar befördert. Beider Einfuhr von bloßen Gcnußmitteln ist dicß allerdings nichtder Fall, doch kann auch hier mittelbar eine vortheilkafte Wirkungeintretcn, wenn sonst zur Erzeugung solcher Lurnsgcgcnständeinländische Eapitalc verwendet werden müßten, die man nun zunützlicheren und einträglicheren Unternehmungen benutzen kann.Wären freilich schon inländische Gütergucllcn der Hcrvorbringnngjener Dinge gewidmet, so siele auch dieser Vorthcil größtcntheilshinweg, sowie er auch in dem Falle verschwände, wenn die Ein-fuhr zu einem übermäßigen Verbrauche von Lurusgcgcnsländcnanreizte. Solche Anleihen kommen zwischen zwei gleich wohl-habenden Völkern wenig vor, weil man sich nur dann entschließtim Auslände zu borgen, wenn man dabei niedrigere Zinsen zuentrichten hat, als im Lande selbst; das ärmere Volk pflegt aufsolche Weise sein unzureichendes Capital von dem wohlhabenderenzu ergänzen (Z. 80 ), dieses aber hat dabei ebenfalls einigen Vor-thcil <». Dagegen ist der bloße Wunsch der Zehrer, fremde Waarcnzu kaufen, ohne ein Capitalbcdürfniß auf der einen, und einenreichlichen Capikalvorrath auf der anderen Seite noch kein hinrei-chender Beweggrund zu auswärtigen Anleihen, und wenn die ein-zelnen inländischen Käufer die Waaren aufCrcdit von einem Kauf-mann an sich bringen, so hat dicß auf die Art und Weise, wiedieser dieselben dem Auslände vergütet, keinen Bezug (ü). Wenndasjenige Volk, welches auf solche Weise fremdes Capital zuHülfe nahm, seinen Wohlstand allmälig zunchmcn und folglichden Zinsfuß sinken sieht, so denkt cs an die Tilgung der Schul-den im Auslände. Anleihen der Negierungen sind gewöhnlichnicht zu productiver Verwendung bestimmt.

(«) Aehnüch ln ihren Folgen, nur in Ansehung des rechtlichen Ver-hältnisses abweichend, ist die ebenfalls nicht selten vorkommcndeGründung von Fabriken oder Handlungen in einem anderen Lande,die der Unternehmer durch einen vertrauten Verwalter besorgen