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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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mit dem einmaligen Betrage im Vorschuß ist; >,) durch Geldan-leihen von den Negierungen oder von Einzelnen. Ob dicß gleichmeistens nicht gerade um der Einfuhr willen geschieht, so hat cs dochdie nämliche Wirkung, als wenn man blos borgte, um Maareneinführcnzu können. Diese Darleihen werden bisweilen ohne eineBaarscndung ausgeführt, indem derjenige, welcher Maaren indas andere Land sendet, einen Wechsel auf den Käufer ausstclltund dcßhalb der letztere dem Borgenden als dem Inhaber desWechsels die Summe ausbezahlt (o) ; in anderen Fällen bezahltman die gekauften Waaren durch hinausgcsendetcs Geld und ver-schafft sich dieses vermittelst der Anleihe wieder. Auch in diesemFalle ändert sich der inländische Gclovorrath nicht und es stehensich blos die eingeführte Gütermenge und die Schuld an dasAusland gegenüber. Die Anleihen müssen nicht gerade bei demnämlichen Volke gemacht werden, welchem man die Waaren ab-kaust, die Erfahrung zeigt indeß, daß das borgende Volk gewöhn-lich von dem leihenden mehr Güter kauft, als es außerdemthun würde.

(«) Slmoixls, küoli. coinmero. I, 198. — Storch, II, 81.

(l>) Das leihende Volk empfangt Schuldurkundcn (Verschreibun-gen, Z. 293 (/-)), die einstweilen statt ausgcführter Güter dienen,(a) Die darleihenden Gläubiger erkaufen diese Wechsel, und remit-tircn sie den Schuldnern. Der Verkehr mit Staatspapieren machtes sehr leicht, daß ein Volk zum Schuldner eines andern werdenkann, denn dieselben gehen häufig ins Ausland und werden vonden Capitalisten gekauft. — Nach englischen Blättern besaßen imI. 1824 englische Privaten an fremden Staatspapicren 37Z/, Mill.L. St. oder 459 Mill. fl., was, wenn die darunter begriffenen 5Mill. L. St. Cortcsobligationen verzinset würden, zu 5 Procenteine jährliche Zinscinnahme von 22/2 Mill. fl. bewirken würde.Eine andere Angabe, mit Einrechnung des Jahrs 1825, setzt denBetrag aller dieser Forderungen nach dem Nennbeträge auf 93Mill. L. St. -Hexer, krit. clironicle, V, 153. — I'ebrer (Ilint.11». II, 90) nimmt in dem britischen Volkseinkommen 4/, Mill.L. jährliche Zinsen von auswärtigen Anleihen an.

Z. 42l.

Privatpersonen oder Privatgesellschaften, welche im Auslandeborgen, haben gewöhnlich einen gewerblichen Zweck im Auge undgeben daher der geliehenen Gütermenge, die sie in Geld empfan-gen (8- 420), in der Regel eine productive Anwendung. Es