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tirt nicht, leiht aber, unter Andern, gegen Zcitrcnten. Ilousulillnx,8tntlüt. üo In llolK. S. 339.
(t) Pommerische Bank, eine Privatanstalt, an der nur Gutsbesit-zer Theil nehmen können. Stammvcrmögcn l Will. thlr. in 250Actien, daneben mit einem Betriebscapitale von 23 00V thlr. Eswurden nur für l Mill. thlr. Bankscheine (von I und 3 thlr.)gemacht, welche den Thcilnehmern, sowie dieselben Actien bezahl-ten, cingehändigt wurden. Die Geschäfte, z. B. Discontiren undLeihen, konnten daher nur mit demjenigen Lheile der baar einge-legten Summen betrieben werden, welcher nicht zur Einlösungvorräthig gehalten werden musste. Der Gewinn sollte so lange zumStamme geschlagen werden, bis dieser auf 2 Mill. angewachsenwäre. S. Statuten und Gesellschaftßvertrag der pomm.-rittersch.Privatbank. Berl. 1821. — Neue Statuten, 23. Jan. 1833. DerFond darf von 1 Mill. (in 2000 Actien) auf 2 gebracht werden,ist aber nur auf Ist, Mill. gekommen. Die Actionäre erhalten 4Proc. Zinsen, vom Ueberschuß werden 'f/z ebenfalls vertheilt, >/,kommt zum Reservefond. Es sollen nur 500 000 thlr. in Bank-schcinen in Umlauf bleiben, für deren Belauf eine gleiche Summein Staatspapieren bei der Staatscasse niedergelegt wird. Alle füreine Bankanstalt passenden Geschäfte sind gestattet, aus denen diefür den eigenen Credit nöthigen Summen zu jeder Zeit zurückge-zogen werden können; Anleihen auf liegende Gründe sind nament-lich untersagt. — Neuerlich wurden sämmtliche Bankscheine zurück-gezogen.
(m) Die polnische Bank ist eine Staatsanstalt, mit 30 Mill. poln. ff.(8'178 000 fl. im 24/2 Guldenfuß) Capital, zugleich mit der Schul-dentilgung beauftragt. Sie ist hauptsächlich zum Ausleihen be-stimmt. Erst im Febr. 1830 wurden Bankbillets im Betrage von14 Mill. ausgegebcn, zu denen in der Revolution 18^/^ 28 Mill.neue kamen. Das Capital wurde durch kais. Verordnung von 1834auf 42 Mill. erhöht.
(») Bank von S. Fernando, eine Umgestaltung der früheren Leih-bank von S. Carlos. 60 Mill. Re. Stammvermögen, Noten von500 bis 4000 Realen. Die neue Zettclbank discontirt, leiht undnimmt Depositen an, ihre Scheine stehen in Pari, die Divid. von1841 war 11 Proc, s. Hl. rlol VnIIe, Lurso üi Luv», pnl. 8. 277.
(a) Eine Staatsanstalt, für Anlegung der Staatsgelder bestimmt. Bank-scheine bis zu 2 Mill. französ. Fr., zu 20, — 50 und 100 Fr., einlös-bar bei der Bank und bei den öffentlichen Caffen, soweit derenbaarer Vorrath und bevorstehende Zahlungen cs erlauben; s.Mathy in Rau, Archiv, IV, 6!>.
(--) Baierische Bank, Ges. v. 1. Jul. 1834. ^ der Fonds müssenzu Anleihen auf Grund und Boden, 'f/z dürfen zu Bank- undWechselgeschäften verwendet werden, die Notenmcnge darf diese f/znicht übersteigen und auch nicht mehr als 8 Mill. fl. betragen,f/j des Notenbctrages muß durch doppelte Hypothek, wenig-stens durch baaren Borrath gedeckt sein. Die Noten dürfen nichtunter 10 fl. ausgestellt werden. — Statuten vom 15. Jun. 1835.Anfängl. Capital 10 Mill. fl. erhöhbar bis 20 Mill. Das Privi-legium dauert 09 Jahre. Sitz zu München, Filial zu Augsburg.Jede Actie (von 500 fl.) erhält zunächst 3 Proc. Jahreszins undRau, polit. Oekon. sie Ausg. 1. 27