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an anderen Orten durch Wechsel besorgen, 2) gerichtliche llepo-sita verwahren, gegen eine geringe Vergütung, 3) mancherlei Ver-richtungen für die Regierung, z. B. Unterhandlungen über neueAnleihen, Einlösung von Staatspapiergeld nach einem bestimmtenCurse gegen Vergütung, Auszahlen der Schuldzinsen u. dgl.
§. 307 .
Eine Bank könnte auch bei dem Besitze sicherer Gegenwcrthein Pfändern, Bürgschaften und dergl. für alle ihre umlaufendenScheine doch in große Verlegenheit gerathen, wenn alle Inhaberder letzteren zugleich die Einlösung gegen Münze forderten; dieErfüllung dieses Begehrens wäre für den Augenblick unmöglichund cs müßten die Zahlungen wenigstens auf einige Zeit einge-stellt werden, wobei der Credit der Bank schon empfindlich leidenwürde. Daher ist einerseits so viel Vertrauen und Einsicht derZcttelbesitzcr nöthig, daß sie eine sichere, gut verwaltete Banknicht unnöthig bedrängen, andererseits muß auch jede Zcttelbankihrer Erhaltung willen sorgfältig bedacht sein, nickt zu vieleScheine in Umlaufzu setzen. Das Kennzeichen einer übermäßigenVermehrung derselben ist das ungewöhnlich häufige Zurückströmcnzur Bank, um gegen Münze eingewechselt zu werden. Sobaldman dieses nach dem Ausgebcn eines neuen Quantums vonScheinen bemerkt, ist cs nothwcndig, die «ungelösten Noten nichtsogleich abermals auszugcbcn, also die Menge derselben zu ver-mindern, und, woferne der baare Vorrath nicht zureicht, für Hcr-bcischaffung von Münze zu sorgen (/-). Bei dieser Vorsicht kanneine Bank fortdauernd guten Ercdit genießen und ansehnlicheGewinnst«: machen.
(a) Die englische Bank verlor öfters 2'/, — 3 Proc. bei diesem An-schaffen von Metallgeld. Smith, II, 45. — Die hier angegebeneVorsichtsregcl ist sehr bekannt und pflegt von den Vorstehern gutverwalteter Banken befolgt zu werden, wie z. B. von der londo-ner Bank, s. kodier, II!8l. lluniio. I, 2!I. Man würde sie miß-verstehen, wenn man sie auf Fälle anwendcn wollte, in denen einungewöhnlich starker Begehr von Münze bei einer Bank nicht inFolge einer übermäßigen Ausgabe von Scheinen, sondern aus ei-ner anderen Ursache einträte, z. B. wegen des vermehrten Münz-bedürfnisses in einem anderen Lande. Einzelne Borgelustige kön-nen noch dann Darleihen in Banknoten begehren, wenn die Summederselben schon zu groß ist, um sich im Umlaufe zu halten, und die-selben daher häufig zur Umwechslung vorgelegt werden; dieß hat