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aber auf jene Regel keinen Bezug und kann von der Befolgungderselben nicht abhalten.
§. 308.
Außer der verständigen Beschränkung in der Menge vonScheinen kommt auch die Frist, auf welche ohne Nachthcil Sum-men geliehen werden können, und der Grad von Sicherheit, deneine Zcttclbank sich verschaffen muß, in Betracht. Ist von denSchuldnern der Bank erst nach beträchtlich langer Zeit Erstat-tung der Vorschüsse zu erlangen, so hat dicß den Nachthcil, daßman sich unterdessen in den Mitteln zur Anschaffung der etwa er-forderlichen Münzmenge beengt sicht; cs ist daher nöthig, größlcn-thcils nur solche Schuldner anzunehmen, welche sicher nach kur-zer Zeit das Empfangene zurückzahlen. Aus dieser Ursache sindVorschüsse für solche Anwendungen, welche erst spät das ausgc-gcbcnc Capital vergüten, z. B. für Bodcnverbcsserungcn, Ma-schicncn, Gebäude rc., ungeachtet sie vollkommen sicher sein mögen,doch minder räthlich und dürften wenigstens nur mit einem nichtzu großen Theile der Scheine gegeben werden («). Würde eineBank bereitwilliger, mit geringerer Vorsicht, als cs gewöhnlichvon den Eapitalistcn geschieht, Darleihen an Gewcrbtreibcndcgeben und gewagte Unternehmungen unterstützen, so würde siesich selbst in Gefahr bringen, rheils weil sic dabei leicht in Ver-suchung käme, die Scheine stark zu vermehren, thcils wegen derwahrscheinlichen Verluste, von denen ihr völliger Bruch verur-sacht werden kann (S). Das Mitwcrben vieler Banken in einemLande verleitet leicht zu solchen Mißgriffen, wie sie besonders beiden englischen und nordamcricanischcn Banken öfters vorgekom-mcn sind, s. Z. 313. 317.
(a) Smith, II, 47. 51. 76. — Kraus, Staatsw. III, 79. — Say,Handb. III, 79. — Smith giebt die Vorsichtsregel: „Das, waseine Bank einem Unternehmer sicher borgen kann, ist nur derje-nige Thcil seines Kapitals, den er, wenn er nicht die Vorschüsseder Bank hätte, würde ungebraucht in seiner Casse liegen lassenmüssen, um gelegentlich Forderungen befriedigen zu können." —Dicß darf man nicht so deuten, als könnte überhaupt keine größereMenge von Banknoten sich im Umlaufe halten, als die Casscnvor-räthe der Unternehmer betragen, denn das Gcgcnthcil erhellt schondaraus, daß die Konsumenten ebenfalls solche Borräthe von Geld