in ihren Rechnungen ein von der ungleichen Ausprägung derMünzsorten völlig unabhängiges Prcismciaß gebrauchen, indemsie die Einlagen wie die Ausbczablungen blos nach ihrem Me-tallgehalte schätzt, also in einem Gelbe rechnet, welches nicht eineeinzelne Münze, sondern blos eine gewisse Metallmcngc ist. DieseStetigkeit des Ncchnungsgcldes der Bank gewährt für den Han-del solchen Vorthcil, daß man sich in einem weiteren Kreise des-selben bedient und daß sich Geschäfte häufiger nach dem Sitzeder Wank hinzichcn (-).
Die Banken dieser Art sind mit Ausnahme einer einzigen,der Hamburger, eingcgangcn (o) und werden durch anderekaufmännische Anstalten ersetzt, bei denen zugleich eine Erspa-rung an dem baarcn Gcldvorrathe bezweckt wird (</).
(a) Die venctianische Bank gestattete lange Zeit hindurch kein Her-ausziehen der Einlagen.
(t-) So die Hamburger Bank, welche den Bankthaler zu 528,'" holl.As feines Silber (oder 9,'°'' THIr. auf die köln. Mark) rechnete,weil dieses der Mitteldurchschnitt zwischen dem ursprünglichen Ge-halte des älteren Speciesthalers (540 As) und dem unter Karl VI.merklich leichter ausgeprägten Thalerstücke (5Ui As) war. Däne-mark und Schweben prägten solche Thalerstücke aus, Hamburgselbst aber nicht. Büsch, a. a. O. S. 177. —Der Thaler Bancoist nach dem 24 hl, fl. Fuße 2 fl. 38,' kr., die Mark Banco ( >/zThaler) von 176 As ist 53,' kr.
(u) Zur Geschichte der Girobanken:
Venedig. Die Zeit der Errichtung ist unbekannt. (Hüll-mann, Staatswirthsch. Ncbenstunden S, 105 vermuthct 1582.)1587 ward eine neue Gestaltung vorgcnommen, wobei die Einla-gen als Anleihen in die Hände der Regierung übergiengen, welcherUmstand aber erst 1797, bei dem Einrückcn der Franzosen, denCredit der Bank erschütterte. Aufgehoben 1808. Büsch, a. a. O.— Storch, III, 63. — 6aniII>, Systeme.',, II, 158. — Hüll-mann, Städtew., I, 453. Die revidirten Gesetze von 1663 beiMarperger, S. 190, in der Ursprache, enthalten nur Verord-nungen über die Formen der Buchführung, die Pflichten des Per-sonals u. dgl.
Amsterdam. Errichtet 1609, um bei dem häufigen Umlaufeabgenützter und beschnittener Münzen die vollwichtigen Stücke zubehalten. Die Negierung verbot, Wechsel von 300 fl. und darüberanders als durch die Bank zu bezahlen. Diese betrieb zugleichden Handel mit edlen Metallen und nahm hiebei sowohl Barrenals Münzen jeder Art (ausgenommen Scheidemünze) an, wofürsie Credit in ihren Büchern gab, dieser aber wurde in dem ge-wöhnlichen umlaufenden Gelbe ausgedrückt, den holländ. Guldenanfangs zu 225 As sein gerechnet. Da die Bank nur gute Stückeannahm, so wurde das Bankgeld um einige Procente höher im