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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
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und den Verlust von Münzstückcn ganz vermeidet. Die nieder-gelcgtcn Sorten sind vor jeder Verschlechterung geschützt unddie in ihnen ausgedrückten Summen behaupten daher einengleichförmigen Metallwerth, wahrend die umlaufenden Sortenveränderlich sind, auch öfter eine Art Münzen von einer anderenverdrängt wird (»). Wenn solche Veränderungen sich zutragen,so muß die Münze, nach welcher die Bank rechnet, gegen dieumlaufenden geringhaltigeren Sorten ein Aufgeld, Agio, ge-winnen (S). Diese Vortheile sind auf diejenige Stadt, in der sichdie Bank befindet, und eine nicht sehr weite Umgegend beschränkt,theils wegen der mit dem Anweisen verbundenen Förmlichkeiten,thcils aber weil die Theilnahme nur für die an dem Sitze derBank zu machenden Zahlungen nützlich ist. Zinsen der eingeleg-ten Summen zu bezahlen ist die Bank nicht fähig, da sie keineGeschäfte betreibt, auch ist dicß nicht nöthig, weil diese Summenin der Verfügung der Thcilnehmer bleiben und so gut zu denUnternehmungen derselben gebraucht werden können, als wennsie in den Händen jedes Einzelnen geblieben wären.

(a) Dieß ist in kleinen Handelsstaaten, in die sich unvermeidlich vie-lerlei fremde Münzsorten ziehen, besonders vortheilhast.

(-) In Venedig trugen die neuen umlaufenden Münzen (mcmota,,ie-roln corronte, seit I7S0) S4 Procent Aufgeld, die älteren 20 Pro-cent, in Amsterdam trugen sie gegen 4, in Hamburg hat nochjetzt das Courantgeld ungefähr 23 Procent Agio gegen Banco zugeben.

Z. 285.

Zur Vollkommenheit einer reinen Girobank gehören folgendeBedingungen: l) Die nicdergelegtcn Summen müssen vorräthigliegen bleiben, dürfen also zu keiner Erwerbsgclegcnhcit benütztwerden. Ohne die feste Ueberzeugung von dem Vorhandenseinder Einlagen könnte das in den Bankbüchcrn erworbene Gut-haben nicht als ein vollgültiger Stellvertreter einer Baarzahlungerscheinen und man hienge von der Klugheit und dem ErfolgedcrBankverwaltungab. 2) Zeder, aufdcffen Namen eine Summein der Bank steht, muß die Befugniß haben, dieselbe beliebigherauszuziehcn, weil sonst die Bedeutung des Guthabens genaubetrachtet nur etwas Eingebildetes wäre («). 3) Die Bank muß