362
die Miterbcn mit Geldsummen entschädiget, die von ihm geborgt,von den Empfängern aber gewöhnlich wieder werbend ungelegtwerden.
(«) Hieraus folgt, daß eine Erweiterung des Credits über seine na-türlichcn Gränzen nur zu nachtheiligen Folgen führen kann, s.§. 309.
(-) Wenn der Fabrikant im Winter dem Grundeigner Genußmittelborgt, die dieser erst nach der Ernte bezahlen kann, so ist das fürdas Vermögen und Einkommen des Volkes kein Gewinn, im Ge-gcntheile könnte mehr producirt werden, wenn der Fabrikant frü-her bezahlt würde und die Summen sogleich wieder in sein Ge-werbe wendete, auch muß ihm der Käufer entweder Zinsen odereinen um den Betrag derselben erhöhten Kaufpreis entrichten.—Vgl. SimoiiUo, Niob. uomin. I, 278.
(e) Vgl. Storch, II, 6 ff.
2. Hauptstück.
Wirkung des Kredits auf de» Geldumlauf.
§. 282.
Der Eredit hat einen besonderen Einfluß auf den Geldum-lauf. Er macht verschiedene Einrichtungen möglich («), welchedazu dienen:
1) die Zahlungen in Metallgeld leichter und wohlfeiler zu be-wirken — Girobankc n, Z. 283, — Anweisungenund Wechsel, §. 286;
2) den .Bedarf von Münze zu Zahlungen zu verringern, in-dem man
a) einen Thcil der Geschäfte im Verkehre ohne baare Zah-lungen vollbringt; — Abrechnungen, Uebcrwei-sungen, Z. 292;
l») einen Theil des bereit zu haltenden Geldvorralhes er-spart, Z. 292 rr;
3) ein höchst wohlfeiles Umlaufsmittcl cinzuführcn, welcheseinen Thcil der Münzen entbehrlich macht; — Papier-geld im weiteren Sinne, Z. 293.