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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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classe, als die zahlreichste, ist für die Gesellschaft sowie für dieMacht des Staates von großer Bedeutung, wcßhalb der zu ihrerVersorgung dienende Theil der gestimmten Erzeugungskostcu,weit entfernt, ein Verlust für die Volkswirthschaft zu sein, viel-mehr die wohltätigste Verwendung des Gesammteinkommensbildet. 2) Das Vcrhältniß zwischen dem rohen und reinen Ein-kommen eines Volkes zeigt die Ergiebigkeit der Production anund laßt auf die derselben günstigen oder hinderlichen äußerenUmstände schließen. Bei einerlei Umfang des rohen Einkommensist offenbar diejenige Anwendung der Güterquellen die vortheil-hafteste, welche den größten reinen Ueberschuß abwirft.

(a) Ricardo 26. Cap., legt auf das reine, Ad. Smith auf das roheEinkommen mehr Gewicht. An jenen schließt sich 6n„iI1i, 8^s-tdmos I, 213. — Dagegen SismonNi, kionv. priuc. I, 1S3.

Z. 250.

Das reine Einkommen des Volks gelangt zunächst in dieHände der vier bei der Hervorbringung betheiligten Volksclassenund wird verwendet («) 1) für den Unterhalt der Grund - undCapitalbesitzcr, insofcrne sie ihn nicht schon als Arbeiter oder Un-ternehmer unter den Produktionskosten empfangen (6), fernerfür einen das Volks - und standesmäßige Bcdürfniß jener Elastenübersteigenden Gütcrgenuß. Hieraus erhalten auch die Mitglie-der der dienstleistenden Classe, soferne sie nicht vom Staate be-soldet werden, sowie die Eigenthümer verliehener und vermie-thcter Verbrauchsvorräthc ihr Einkommen (a); 2) um die Ab-gaben für öffentliche Zwecke zu entrichten; 3) um neue Kapitaledurch Ersparnisse zu sammeln. Demnach sind sowohl die Hülfs-kräfte des Staates, welche seine Wirksamkeit im Innern undseine Festigkeit gegen Außen bedingen, als die Mittel zur Pflegealler persönlichen Güter der Menschen, z. B. der Wissenschaftenund Künste, und auch die Vermehrungen des Volksvermögenshauptsächlich von der Größe des reinen Einkommens ab-hängig (cy.

(a) Bgl. Ricardo, a. a. O. und Say's Anmerkungen zu dieserStelle.

(d) Dieser Unterhalt kann bei der Ausmittlung des reinen Einkom-