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so sind zwei neue Gütermaffen vorhanden, l) die Bobcnerzeug-nisse, welche die Grundrente bilden, 2) der Wagen. Beide Pro-ducts sind nach ihrem Preise auf 2000 fl. zu setzen, und da nur800 fl. Productionskostcn (des Wagens) abzuziehcn sind, so blei-ben 1200 fl. reines Einkommen.
(S) Der Anthcil des reinen Einkommens, den die Kaufleute, Fuhr-leute, Schiffer und andere Gehülfen im Handel beziehen, muß mitin Erwägung kommen, weil der Handel, wenn gleich nur mittel-bar, doch sehr wesentlich zur Hervorbringung mitwirkt und ausden Früchten derselben belohnt wird, Z. 105. Nr. 3.
(c) Aber nur die Rente der wahren in den hervorbringenden Unter-nehmungen beschäftigten Capitale, nicht das ganze Einkommen derCapitalistcn, §. 223 (a). Die Rente von verliehenen oder vermie-theten Gebrauchsvorräthcn muß aus einem der oben genanntenZweige des Einkommens bestritten werden; so wird z. B. die Zins-rente der Hypothekenschulden fast ganz aus der Grundrente, derZins der Staatsschulden aus sämmllichen Theilen des reinen Volks-einkommens genommen, und man würde in den error <lupl! ver-fallen, wenn man beides noch einmal besonders hinzurechnen wollte.
(ct) Eine solche Rechnung für Großbritanien und Irland bei Lowe,Engl, nach s> gegenw. Zust. S. 246, giebt 255 Mill. L. St., undnach Abzug der imAuslande verzehrten 4 Mill. noch 25 l Mill. L. St.Allein es sind hier nicht allein reine Einkünfte aufgezählt, z. B.80 Mill. Arbeitslohn, ohne Irland. — Neuere Berechnung für1836, von zloroau cl o .Innntz^, Statist., I, 3! 6, aber auf sehrunsicheren Grundlagen: 2200 Mill. Fr. Grundrente, mit Einschlußder Bergwerke und Gebäude, 575 M. Ertrag der Viehzucht (10Proc.) 472M. Gewerkscrtrag (10 Proc.) 5M. Fischerei, 750 M.innerer Handel (zu 5 Proc ) 150 M. Canäle, Docks, Eisenbahnen,41/z M. Schifffahrt, 200 M. auswärtiger Handel (10 Proc.) 62/2M. Dividende der Assecuranzgesellschaften rc., 694/2 M. Zins derStaatsschuld, 157/2 M. Zins der in Ostindien und im Auslandangelegten Summen, 225 M. Gewinn der Bankherrcn, 467 M.Ergänzung, zusammen 6000 Mill. Fr. — 235 Mill. L. St. —2830 Mill. fl. Hiebei sind aber viele Abzüge nöthig, 270 Mill. fürdie Arbeit der Thiere, ferner der Unterhalt der Gewerksunterneh-mer, sodann die Zinsen der Staatsschuld, als abgeleitetes Einkom-men (§. 251), cs bleiben also etwa 3800 Mill. Fr. — 149 Mill.L. St. — 1788 Mill. fl. oder 36 Proc. des oben berechneten rohenEinkommens, §. 247 (ä).
Z. 249.
Lbschon die Größe des reinen Einkommens in volkswirth-schgftlicher Hinsicht wichtiger ist, so darf doch auch der Um-fang des rohen Volkseinkommens kcincsweges für gleichgültiggehalten werden, denn 1) aus ihm wird der nothwcndige Unter-halt aller productiven Arbeiter bestritten, welche dagegen am rei-nen Einkommen nur einen geringen Thcil haben. Diese Volks-