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(,7) Vgl. ülilt, Illüm., S. 243. — Beispiel. Für Frankreich könne»vorzüglich mit Hülfe von Chaptal's Angaben (in dem Werke:ve I'!iillli8trio Qaiitzaiso), folgende Zahlen näherungvweise ange-nommen werden:
Rohes Einkommen.
Reines Einkommen.
fl.
fl-
Bergbau ....
30.000 000
2-000 000
Fischerei ....
10-000 000
1-000 000
Land - u.Forstwirthsch.
2152 205 000
610-235 000
Gewerke ....
561-750 000
70 000 «100
Handel, Einfuhr .
202-060 000
20-206 000
Zusammen . .
2955-955 000
704-441 000
Hiebei macht das reine Einkommen 23'/, Procent des rohen. —Der Reinertrag der Erdaxbeit in Frankreich wurde geschätzt auf2455 Will. Fr. von A. Uou ng, 1200 M. von La voisier (1790),1626 M. von einer Commission (1815), 1344 M. vonChaptal(1818), 2300 M. von Lulli» de Chateauvieux (1830), 1900M. von CH. Dupin (1831), s. 8oIinitLlor, 6röut. de la rieli.I, 19.
§. 218.
Zweite Art d er B er cchnun g, §. 246. Wenn man dasreine Einkommen aller derjenigen Volksclassen erforscht und zu-sammcnzählt, die durch ihre Arbeit oder durch ihr Vermögen (siemögen cs selbst anwendcn oder Anderen zum Gebrauche über-lassen) zur Erwerbung des rohen Volkseinkommens beitragen,so muß die Summe gleichfalls das reine Einkommen des Volkesgeben, weil jene Elasten dasselbe zunächst unter sich vertheilen.Die anderen Volksclassen erhalten ihr Einkommen gegen man-cherlei Leistungen von jenen, daher kann ihr Antheil nicht mehrbesonders aufgcführt werden (»). Es kommt demnach in Rech-nung 1) das reine Einkommen sammtlicher Unternehmer undLohnarbeiter in den Zweigen der Stoffarbcit und der Handels-geschäfte (S), 2) die Grundrente, 3) das in der Capitalrcnteenthaltene reine Einkommen (a) (<().
(«) Wenn ein reicher Grundcigner 1000 fl. jährlich für mancherleipersönliche Dienste ausgiebt und die Dienstleistendcn hievon 200 fl.reines Einkommen übrig behalten, so sind diese 200 fl. schon in derGrundrente des erstere» mit enthalten, sie können bei der Berech-nung des reinen Volkseinkommens nicht abermals angescht wer-den. Wenn aber der Grundcigner für 1000 fl. einen Reisewagenkauft, dessen Verfertiger ebenfalls 200 fl, reinen Gewinn macht,