326
man indcß nicht für zuverlässig halten darf. Da aber der Verfasserbei dem Erzeugniß der Gewerke den rohen Stoff, der entwederProduct der Erdarbcit oder Gegenstand der Einfuhr ist, noch ein-mal mit einrechnct (s. oben, Nr. l I>), so mußte bei seinen Zahlenerst i/z für die Stoffe abgezogen werden. Die Summen sindFranken.
Frankreich.
1) Erzeugniß d.Erdarbeit 4678-708 000L) Der Gewerke . . I2l3-401 000
3) Der Einfuhr . . 438-400 000
Großbritan.
Nordamer.
5420-425 0002378-667 000753-825 000
1608 Will.604 „383 „
Summe . .Davon treffen aufjed.Kopf-oder ..... 1
6330-509 000204 Fr.96 fl.
8552-9! 7 000407 Fr.192 fl.
2595 Will.259 Fr.134 fl.
llovno e»c)-ol. XXV, 239» 549. 878. — Nach CH. Dupin (Aond-<l,!s r>o. 30. April 1831 ) kamen in Frankreich auf den Kopf im
I. 1730, 108 Fr.— 1780, 169 Fr. — 1830,269 Fr_Berechnung
von 8 ob nitrier, Oontlon <Io In rieb. I, 392: Rohertrag desPflanzenbaus 4280 Mill. Fr., der Lhicrzucht und Fischerei 825,des Bergbaus 100, der Gewerke 2500 M., zusammen 7700 Will.,wovon nach Abzug der Rohstoffe etwa 7000 Mill. übrig bleiben,233 Fr. auf den Kopf. — Anschlag des rohen Volkseinkommensim britischen Reiche nach 1'obrer (Hist. 6»n»o. ot,1o I'empire Orilnii». 1834, II, 90): Ertrag der Landwirthschuft246-600 000 L. St., des Bergbaus 21-400 000, der Fischerei3-400 000, der Gewerke, nach Abzug der Rohstoffe, 148-050 000,des innern und des Küstcnhandels 51-975 000, des auswärtigenHandels und der Schifffahrt 34-398 059, Gewinnste der Ban-quiers 4-500 000, Capitalrente aus andern Ländern 4-500 000,Summe 514-823 059 L. St. oder 6177 Mill. fl., also 262 fl. aufden Kopf der Einwohner, ohne die Einfuhr. — Ucbcrschlag fürdas britische Reich nach Koronn do .Innnöv, Slnlwt. de In 6r.-Lret., I, 312 (1838): Landbau und Viehzucht 6666 Mill. Fr.,Bergbau 687 M., Fischerei 50 M., Gewerke (nach Abzug von >/z)3146 M., zusammen 10 550 Mill. Fr. — 4976 Mill. fl. Der Ver-fasser bringt aber 18 000 Mill. heraus, weil er die Rohstoffe nichtvom Gewerksertrage abzieht, weil er ferner die Arbeit der Thicrcund den Ertrag der Häuser, endlich, was nicht gerade zu tadelnist, den Ertrag der Weiden mit aufführt.
(e) Wenn wir diesen Abzug ebenfalls Kostend etrag nennen, so darfnicht übersehen werden, daß sich derselbe für gegenwärtigen Zwecknicht auf dieselbe Weise, obgleich nach dem nämlichen allgemeinenGrundsätze, berechnen läßt, wie die Kosten des einzelnen Verkäu-fers eines Gutes vor dem Verkaufe, H. 164. Für den Unternehmersind die Ausgaben an andere Personen eben so gut Kosten, alsseine Verzehrungen. Da aber dasjenige, was der eine Bürger demandern entrichtet, doch in dem Volksvcrmögen bleibt, so dürfenbei der Erforschung des gcsammten Volkseinkommens solche Aus-gaben des Einzelnen, welche nicht zu dem Productionsaufwandedes Volkes gerechnet werden können, nicht in Abzug gebrachtwerden,