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rechnen ihn wirklich zu dem Lohnes«), andere zu der Kapitalrente,ohne ihn von dieser im Begriffe zu unterscheiden ((,), währendnoch andere ihn von der Zinsrente trennen, jedoch beide unterder Benennung Capitalgewinn zusammenfasscn (c). Es istdem Wesen der Sache nach am meisten angemessen, den Ge-wcrbsvcrdienst als ein cigcnthümlichcs Einkommen anzusehen,welches aus der innigen Verbindung der Arbeit und des kapi-tales entspringt und in welchem der Antheil jeder dieser beidenUrsachen an ihrer gemeinschaftlichen Wirkung nicbt auszuscheidenist (</). Dieß Einkommen unterscheidet sich wesentlich von derKapitalrente, weil diese größtcntheils reines Einkommen ist, aberauch von dem Lohne, weil cs nicht wie dieser ausbedungen wer-den kann (Z. 237) und neben der Beschaffenheit der Arbeit zu-gleich von der Größe des angewcndctcn kapitales abhängt (e).Es kann betrachtet werden 1) nach seinem ganzen Jahrcsbe-trage, in Vergleich mit dem Untcrhaltsbedarfe des Unternehmers,2) im Verhältniß zu dem Kapitale, als ein gewisser Theil (Pro-centsaiz) desselben.
(a) Canard, übers von Völk, S. 8. 9. 68. — Lotz, I, 471. — Saynimmt drei Zweige des Einkommens an, nämlich Grundrente, Ca-pitalrcnte und Jndustriegewinn, und in diesem wieder 3 Abthei-lungen, nämlich die Einkünfte der Unternehmer, Gelehrten undLohnarbeiter. Handb. IV, 49. 97. Ebenso von Prittwitz, Bolksw.§. 464 ff. — <IeIV.il Io, Ourso <Ie sie. p. S. 89 stellt 5 Zweigedes Einkommens (>m)n) auf, indem er den Jndustriegewinn Say'ssogleich in jene 3 Theile auflöst.
sä) Smith, — Ricardo, Grundges. S. 92. — von Schlözer,Staatswirthsch., I, 53. — M'Cu lloch, Grunds. S. 81 ff. — Se-nior (vermuthlich zugleich der Bf. des Aufsatzes im guarterl/Nev. Jan. 1831) faßt Zinsrente und Gewerbsgcwinn unter derBenennung Profit zusammen, spricht jedoch (Outline-, S. 214)von zwei Theilen desselben, welche jenen beiden Einkünften ent-sprechen.
(c) Sismoixli, A. prino., I, 359. — v. Jakob, Grundsätze, §. 277—282. Doch wird von demselben in §. 292 bemerkt: „Der Profitdes Unternehmers ist nichts als eine Art von Lohn für die Arbeit,Mühe, Geschicklichkeit, Gefahr rc., welche mit der Unternehmungverbunden sind."
(</) Storch, I, 180. — Onnilli, Oielionuniro ,iiml)'t1giie, S. 358.— Hermann, S. 148.
(a) Dieser genaue Zusammenhang des Gewerbsverdienstes mit demCapitale ist schon daraus zu erkennen, daß man jenen in Proccn-ten des letzteren auszudrückcn gewohnt ist. In solchen Fällen, wo