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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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Z. 224.

Die Rente eines Capitalcs oder eines verliehenen Gcnuß-mittcls muß vor allem die Kosten und Verluste vergüten, welcheder Eigenthümcr dci einer gewissen Anwendung desselben zu tra-gen hat, sonst würde er sein bewegliches Vermögen weder An-deren überlassen noch selbst werbend anlegen wollen, §. 222. DieseSchadloshaltung braucht nur in dem Falle von der Capitalrcnteabgezogen zu werden, wo diese eine abgesonderte Einnahme bil-det, wie cs namentlich beim Vcrmicthen oder Ausleihen der Fallist. Wird ein Capital in eine Gcwerbsunternchmung verwendet,so fallen jene Abzüge unter die Betriebskosten und werden nicktmit der Kapitalrente vermengt. Die Art der Vergütung richtetsich nach der Bcnutzungsweisc des Capitales. 1)Bci Gegenstän-den, die beim Gebrauche nur allmalig verschlechtert werden, kom-men in Betracht: a) die Kosten der Erhaltung und Ausbesse-rung, soweit sic nicht von dem Miethcr getragen werden müssen;d) der Ersatz für die allmaligc Verminderung des Werthes, wenndiese nämlich durch die wiederholte Ausbesserung nicht ver-hütet werden kann, sondern mit der Zeit nothwendig die Zer-störung aller Brauchbarkeit hcrbciführt («); v) die Gefahr be-sonderer, außergewöhnlicher Unglücksfälle, welche den Untergangdes Gegenstandes verursachen können. Die Größe dieser Gefahrergiebt sich aus den Beobachtungen, die über das häufigere oderseltene Eintreten solcher Vorfälle gemacht werden. Manche Artenvon Gefahren werden von den Versicherungsanstalten gegen einebestimmte Vergütung übernommen (S). Im Falle der wirklichenNcrmicthung muß noch eine Vergütung hinzukommcn für dieBemühung, welche mit dem Aufsuchen eines Micthers, mit demUeberlicfern, dem Ucbcrnchmcn nach dem Abläufe der Micthc :c.verbunden ist. Diese Mühe ist um so beträchtlicher, in je kleinerenAbtheilungen und auf je kürzere Zeit man die Gegenstände vcr-miethet.

(a) Solche Dinge, bei denen man die einzelnen schadhaft gewordenenBestandtheile ersetzen kann, ohne daß das Ganze hierunter leidet,können eine ewige Dauer haben. Dieß ist aber nur bei wenigenGütern der Fall.

(») Storch, I, 228 .