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legt, welche Rente das Capital ohne eigene Arbeit des Eigcn-thümcrs beim Vcrmicthen oder Ausleihen cinbringcn würde. Diebedungene Capitalrcnle erhält verschiedene Benennungen nachder Art der an andere Menscbcn zur Benutzung überlassenenCapitale und des hiedurch begründeten Rechtsverhältnisses O).
1) Die Vergütung für den gestalteten Gebrauch solcher Gegen-stände, welche bei ihrer Anwendung nicht sobald gänzlichverzehrt, sondern nur allmalig verschlechtert werden, dieman also nach geendigter Benutzung dem Eigenthümer zu-rückgiebt, ist der Micthz ins. Er findet bei der Vermie-thung stehender Capitalc Start.
2) Die umlaufenden Capitale mit Einschluß des Geldes könnennicht gebraucht werden, ohne zugleich verbraucht oder aus-gegeben zu werden (-). Bei ihnen kommt kein Vcrmic-thcn, sondern ein Darleihen vor, nicht dieselben Dingewerden zurückgcgcbc», sondern andere gleicher Art, und dieVergütung für eine solche Darleihe eines Eapitales ist derZins, Leihzins, oder die Zinsen, Interessen. Wirdder Zins als ein Theil (Bruch) des Eapitales gedacht, soheißt sein Verhältniß zu diesem der Zinsfuß. Er wird ge-wöhnlich nach Hundcrtthcilen des Eapitales ausgcdrückt(o).
(er) Auch Genußmittel (Z. 51. 54) können vermiethet oder dargelie-hcn werden und tragen dann dem, der sie einem Andern überläßt,ein Einkommen. Die Vermiethung kommt z. B. bei Büchern, Zim-mergcräthen, Betten, musicatischen Instrumenten, Kleidern undWohnungen, die von Nichtproducentcn (Eonsumentcn) benutztwerden, vor, das Darleihen ist regelmäßig nur beim Geldc üblich,wobei der Darleihende oft nicht weiß, ob der Schuldner dasselbeproductiv (zu Capital) oder unproduclio verwenden wird (§. 5l).Der Einzelne rechnet auch die auf solche Weise werbend angewen-dcten Genußmittel zu seinem Capitale (K. 53. 54), ohne daraufRücksicht zu nehmen, daß sic im Sinne der Volkswirthschaftslehrenicht zu dem Capitale des Volkes gehören. Aus dieser Ursache wer-ben die Benennungen Miethzins, Zinsen und Zinsfuß ohne Unter-schied von den wahren Capitalen wie von den vermiethcten oderdargelichcnen Genußmitteln gebraucht.
(ü) kies, Ijiive »8» lollunlur vel minuunlur. k,. l. I)iA. ,1o »sntr. onr.rer. gns; ns» etc. (VII, 5.). Der Begriff der sogenannten fun-giblen Dinge (I.. 2. §. l. vi'S. >1e rebus creüilis, XII, l) istdemnach in der Natur der Sache gegründet.
(c) Wenn z. B. »50 fl. Capital 38 fl. Zins tragen, so ist das Ver-hältnis! 38 zu 950 oder der Zinsfuß, er beträgt '/rz oder4 Proc.