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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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übersieht und sich diejenigen Bedingungen der Bodcnüberlassung

gefallen lassen muß, welche diese vorschreiben.

8.218.

Wenn ein Volk die Ernährung durch Jagd, Fischerei oderwandernde Vichhcerden nicht mehr zureichend findet und daheranfängt das Land zu bauen, so erhebt sich der Preis der verschie-denen Arten von Bodcncrzcugnisscn nicht zugleich auf eine solcheHohe, daß ihre Gewinnung eine Rente trüge. Die allgemeinstenNahrungsmittel, wie Getreide, erreichen wegen des starken Be-gchres zuerst einen solchen Preis; bei den Fortschritten der gesel-ligen Bildung werden spater auch manche andere Stoffe in sol-chem Grade gesucht, daß ihr Anbau auf Getreideland vorrhcil-haft wird. Ist aber der Gcwerbsleiß so weit gekommen, daß dieseverschiedenen Erzeugnisse, z. B. Gemüse, Delsaamcn, Gcspinnst-und Würzpflanzcn und dergl. häufig begehrt und hcrvorgebrachtwerden, so hängt die Rente des für sic angcrvcndetcn Bodensvon den Bedingungen ihrer Erzeugung und Versendung ab. Da-her lassen sich folgende Regeln aufstellcn. 1) Solche Gegenstände,die auf allem Ackerland«: eben so gut als Getreide gebaut und soleicht als dieses sortgeschafft werden können, werfen keine andereRente ab, als das Getreideland, denn wenn sic mehr oder weni-ger eintrügcn, so könnte jeder Landwirt!) ohne Schwierigkeit dievorthcilhaftcre Bodenbenutzungsart verziehen, wodurch dann dasAngebot sich verändern und der Preis dieser Stoffe sich so stellenmüßte, daß das Gleichgewicht bald wieder cinträtcs/,). 2) Stoffe,deren Erzeugung eine besondere Beschaffenheit des Landes Vor-aussicht und dcßhalb nur auf einem Thcil der Ackerfläche gelingt,können eine größere Rente geben, und ihr Preis könnte soweitsteigen, daß cs sich verlohnte, Ackerland zu ihrer Gewinnung be-sonders zuzurichtcn (S). 3) Ebenso kann auch in der Nähe desMarktes der Anbau von schwer zu versendenden Gewächseneine stärkere Rente gewähren, als der Getreidebau, s. §.211 d).-1) Grundstücke, welche zu einer nicht landwirthschaftlichcn Be-nutzung vorzüglich tauglich sind, z. B. zum Bergbau, könnensehr hohe Renten abwerfcn, weil hier das Mitwcrben seine na-türliche Gränzc findet (e). 5) Stoffe, die auch auf einem zum

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