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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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cr auch bei der Verpachtung in der Regel eine Pachtrcntc vonungefähr gleicher Große, die dem mittleren Ertrage nach Abzugjener Kosten entspricht («). Während cr da, wo der Preis derBodcnerzcugnisse niedrig ist, oder wo seine Besitzung ihrer Na-tur nach eine kostbare Bcwirthschaftung erfordert, gegen die Un-gunst dieser Verhältnisse wenig ausrichtcn kann (S), genießt erunter den entgegengesetzten Umständen den Vorthcil eines an-sehnlichen Reinertrages in einer entsprechenden ausbcdungencnRente. Dicß ist eine Folge von der gewöhnlichen Gestaltung desMitwcrbens (Z. 211), indem das Angebot von Grundstückeneiner gewissen günstigen Beschaffenheit und Lage eine natürlicheGränze hat, zugleich aber der Begehr wegen der Annehmlichkeitund Sicherheit des landwirthschafklichcn Gewerbes, wegen derMenge von Menschen, die ohne Grundeigcnthum sind, und we-gen der fortwährenden Zunahme des Capitals bei glcichblciben-dcr Menge der Grundstücke, das Angebot zu erreichen pflegt undnicht selten übersteigt. Dcßhalb bleibt in diesem Falle dem Pach-ter, woferne cr nicht besondere Betriebsamkeit entwickelt, nur dermittlere mäßige Gewerbsverdienst übrig. Dieser ist besonders davon geringem Betrage, wo Grundstücke in kleinen Abtheilungcnverpachtet werden, und wo zugleich in der landbauenden Eiasseeine schnelle Zunahme der Bevölkerung Statt findet (c).

(a) Freilich nur bei der Verpachtung auf kurze Zeit. Bei immerwäh-renden Grundgefällcn kann in späteren Jahrhunderten die statteines Pachtzinses ausbedungene Entrichtung sc> weit hinter demReinerträge Zurückbleiben, daß auch der erbliche Nutznießer einenAntheil an der Grundrente aus seinem Rechte auf das Grundstückbezieht, s. §. 207. 3?8.

(-) Ausgenommen, wo bedeutende Grundverbcsserungen möglich sind,(c) Wo das Gegentheil Statt zu finden scheint, wie in den von Lotz,Handb. I, 497 ff. angeführten Erfahrungen, da sind vermuthlichunter den Kosten keine Capitalzinsen und kein Gewerbsverdiensteingerechnet. Selbst die Verbesserungen im landwirthschaftlichcnBetriebe kommen, wenn sie häufig vorgenommen werden, bald denGrundeignern zu Statten, §. 2l5 (ä). Die Pachtzinse in Schott-land sind im jetzigen Jahrhundert wegen der verbesserten Pflüge,der Dreschmaschicnen, der besseren Bertheilung der Arbeit unddes angemesseneren Fruchtwechsels gestiegen. Sinclair a. a. O.S. 56. Wo Pachtlustige mit zureichendem Capitale ausgerüstetsind, da befinden sie sich in einer weit besseren Stellung, als da,wo eine zahlreiche Claffe von Landleuten, ohne Vermögen, ohneandere Erwerbsgelegenheit, wenigen reichen Grundeignern gegen-