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deren Nothwendigkeit lediglich aus der Entstehung des Grund-eigcnthums und dem Verkehre entspringt; sie ist also für einreines Einkommen anzuschen, welches zuletzt thcils den imBoden wirksamen Naturkräftcn, thcils den auf Urbarmachungund Verbesserung der Ländereien verwendeten Capitalen ver-dankt werden muß.
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Die meisten Grundstücke eines Landes werden zur Erdarbeitbenutzt, aus der dcßhalb der größte Theil der Grundrente fließt.Daher ist es zweckmäßig, die Ursachen, welche dem Grundcigen-thümer einen gewissen Anthcil an dem Reinerträge einer Unter-nehmung verschaffen, vorzüglich bei der Erdarbeit zu erforschen,woraus dann auch auf die Verhältnisse bei anderen Verwendungendes Bodens geschlossen werden kann. Die Erfahrung zeigt, daßdie Grundrente von Land zu Land, ja von Ort zu Ort sehr un-gleich sein, und daß sie in stark bevölkerten Gegenden eine an-sehnliche Höhe erreichen könne. Dieß rührt von einem beträcht-lichen Ucberschuß des Erlöses über die Kosten her (§. 210), undist folglich eine Ausnahme der Regel, daß die Preise der Dingeden Kosten nahe kommen. Wo eine solche Mitwirkung des Bo-dens zu einem Gewcrbszweige erfordert wird, bei der ein Grund-stück vor dem anderen Vorzüge hat, da kann eine solche Gleich-stellung der Kosten mit dem Preise darum nicht eintrcten, weildiese Kosten an verschiedenen Stellen ungleich sind und daherauch bei einerlei Preis der Erzeugnisse der Reinertrag der Unter-nehmer große Ungleichheiten darbicten muß. Dagegen findet beisolchen Gewerben, die mit Hülfe eines Eapitales überall ausgc-übt werden können, wie die Gewerke, eine so große Kostenver-schiedcnheit nicht Statt, und wenn auch in der einen Gegend diePreise der Arbeit und der Rohstoffe eine gewisse Unternehmungmehr begünstigen, als anderswo, so ist doch zwischen mehrerenUnternehmern, die sich sämmtlich in gleich vorthcilhaftcn Um-ständen befinden, das Mitwcrben gewöhnlich mächtig genug, umdie Preise dem Kostensätze nahe zu bringen. Da der Beistand,den die Grundstücke von einer besonderen Beschaffenheit zur Her-