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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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vorbringung leisten, sich nur an bestimmten Stellen und in einembeschränkten Maaße äußert, so liegt es in der Natur der Sache,daß da, wo aus der Benutzung von Grundstücken ein größererUcbcrschuß entspringt, derselbe größtentheils dem Grundeigen-thümer als Grundrente zufließt (a). Die Verschiedenheit in denKosten bei mehreren Grundstücken kann von folgenden Ursachenhcrrührcn: l) Beschaffenheit der Grundstücke, 2) Lage derselben,3) Betrag des Lohns, 4) Betriebsart.

(a) Daher betrachtet Senior, Outline, S. 172, die Grundrente als

die Folge einer Art von Monopol.

§. 212 .

1) Die Beschaffenheit der Grundstücke hat auf den Er-trag derselben starken Einfluß. Beachtet man insbesondere denLandbau, so wird auf minder fruchtbarem Lande ein kleinererRohertrag gewonnen, und obschon die Bcwirthschaftungskostcnim Ganzen auf solchem Boden gewöhnlich gleichfalls geringersind, so nehmen sie doch einen größeren Thcil des rohen Ertragshinweg, so daß der zur Hervorbringung eines Ecntners, Schef-fels rc. erforderliche Kostenaufwand auf dem fruchtbaren Landeam kleinsten ist (»). Deckt der Preis eines solchen Quantumsdie Kosten der Erzeugung auf minder ergiebigem Boden, so wirstder Anbau des besseren Landes einen Reinertrag und mithin eineGrundrente ab (-). Neben den eigentlichen Gewinnungskostenkommen auch die mit der Bodenbcnutzung verknüpften Verlusteund Gefahren, z. B. von Ucbcrschwemmungcn, sowie die Kostender dagegen angewendctcn Schutzmittel in Betracht. Die un-gleiche Ergiebigkeit hat theils in natürlichen Umständen ihrenGrund, wohin vorzüglich die Zusammensetzung der oberen Erd-schicht (Krume) aus mineralischen Stoffen und organischen Re-sten (c), die Tiefe derselben, die Beschaffenheit des Untergrun-des, die Trockenheit oder Feuchtigkeit, die ebene oder abhängigeLage, das örtliche Klima (ck) und dergl. gehören, — theils auchin der vorausgegangencn Anwendung von Kunstmittcln, die denErtrag und Werth zu erhöhen vermögen, indem z. B. Sumpf-stellen ausgetrocknet, die Ländereien von Gesträuchen und Stci-