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oder reichlichen Erzeugung wieder auf den Getreidcpreis zu-rück. Hauptsächlich ist dicß bei der Kartoffel der Fall, die ineinem großen Theile von Europa für die minderbcgüterte Bolks-classe scbon den Mehlftüchtcn an Unentbehrlichkeit gleichstcht,s. Z. l ö2. Der Arbeitslohn, da er den nöthigstcn Unterhalt sicherstellen muß, richtet sich einigermaßen nach den Durchschnitts-preisen des Getreides, und diese stehen mit den Preisen vieler an-deren Güter nothwcndig in genauem Zusammenhang. Daher istzwar nicht der jedesmalige wirkliche, wohl aber der Durchschnitts-preis des Getreides gut zu einem Ausdrucke der Prcisvcrhaltnisseanderer Güter und zur Festsetzung von Leistungen für lange Zeitbrauchbar («).
(a) Sollte z. B. eine Summe von 300 Lhlrn. pr. in Getreide aus-gedrückt werden, und wollte man sich der schlesischen Preise vonl8!6—37, nach Ausschließung der zwei höchsten und der zwei nie-drigsten, bedienen, so wäre der Roggen zu 38 Sgr. anzunehmcnund jene Summe betrüge 238,^ «chcffcl Roggen. Wenn jedochJemand alljährlich dieses Getreidequantum selbst entrichten sollte,so würde dicß, wegen der von Jahr zu Jahr wechselnden Preise,eine höchst ungleiche Last sein; die Entrichtung mußte also »achden Durchschnitten der vorhergehenden Jahre jederzeit in Geld ge-schehen.
Lhaer hat sich bei landwirthschaftlichen Berechnungen einesMaaßstabes bedient, welcher zugleich auf Arbeit und Gctreidepreisegegründet ist; er nimm! nämlich an, daß der Taglohn für gemeineHandarbeit ungefähr so viel betrage, als der Preis von />, Schef-fel Roggen oder etwa 9'/? Pfund. Dicß würde nach dem brandend,pomm. Durchschnittspreise von >8! 6 — 37 -1," Sgr. — 1-1,°' kr.ausmachen, ist aber zu niedrig. Daher sind Andere der Meinung,der Taglöhner könne nicht bestehen, wenn er nicht wöchentlich1 preuß.Scheffel, also täglich '/^Scheffel oder 14 Pfund ( >/,x bad.Malt.) verdiene; s. Klebe, Grunds, der Gemeinheitstheil., I, 80.Dess. Anleit. z. Verfertig, d. Grundanschl., 1828. S. 125. Dicßgiebt für den Heidelberger Roggenpreis von 1818—32 25 kr. undentspricht dem üblichen Fcldtaglohn. 14 Pf. Roggen sind gegen10 Pf. Waizen oder Kern, welche in Baden i. D. von 1833—4430 kr. galren. Auch Malthus bemerkt, daß 1 Peck Waizen dermittlere Laglohn eines guten Arbeiters in guten Zeiten sei, unddaß beide Gegenstände, Getreide und Arbeit, mit einander verbun-den, ein weit besseres Preismaaß geben, als einer allein, wennman nämlich aus ihnen die Mitte nimmt, krinaiples, S. 128 ff.— t Peck kommt >/, pr. Scheffel ziemlich nahe und ist s/zz desQuarters, Daß in England lange Zeit der Preis von 1 Peck Wal-zen als Acquivalent des Taglohnes angesehen wurde, bestätigtSinclair, Grundgesetze des Ackerbau's, S. 103 der deutschenUcbcrschung. In Frankreich wurde schon um die Mitte des vorigenJahrh. der Feldtaglohn zu 9—10 Pf. Waizen geschätzt. — Stacheinem ändern Vorschläge sollen, um Geldsummen in einem zuvcr-