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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
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d) wenn man jene Kosten nicht kennt, wie dieß bei Erzeugnissenfremder Länder und bei künstlichen Gcwerkswaarcn öfters derFall ist; o) wenn die Hervvrbringung der Sache nur unter be-sonderen Bedingungen möglich ist, so daß weder der Kauflustigenoch andere Personen sic zu erzeugen im Stande sind (ä) ;6) wenn der Kauter darum geneigt ist, die Sache bedeutendüber den Kosten zu bezahlen, weil er sie in besonderer Güte oderdoch gerade nach seinem Wunsche, oder zu bequemer Zeit, aufdie leichteste Weise ec. sich verschaffen kann.

(ll) Diese Hinsicht auf andere Verkäufer ist der Keim des Mitwerbens.Vermöge der Arbeitsthcilung kann übrigens die Hervorbringungder meiste» Güter nur von einer gewissen Classe von Gcwerbs-leuten mit de» geringsten Kosten bewirkt werden.

(-) Z. B. bei einer auserlesenen Weinsorte kann von den Kosten keineRede sein, §. 160.

Z. ISO.

Die Kosten eines Gutes bleiben dann gänzlich außer Be-trachtung, wenn dieses gar nicht beliebig hcrvorzubringen ist, sodaß das eine Stück, wofernc man es hiugiebt, nicht leicht durchein anderes von gleicher Beschaffenheit ersetzt werden kann. Insolchen Fällen kann man sich nur durch den coucretcn Werth be-stimmen lassen, bei welchem die individuelle Schätzung der Ein-zelnen weit weniger Uebercinstimmung darbictct, als sich bei denKosten zeigt (»). Inzwischen bezieht sich bei weitem der größteThcil aller Tauschverhaudlungcn auf solche Güter, welche regel-mäßig hcrvorgcbracht werden und deren Preise sich folglich stetsmit Rücksicht auf die Kosten festsetzcn (/,).

(«) Gerade der Umstand, daß die Urtheile der Menschen über denWerth der Güter verschieden sind, erleichtert das Uebereinkommenzwischen den Tauschlustigcn.

(ä) Die bisher dargestellten Bestimmgründe des Preises ergeben fol-gende Bedingungen für dessen Größe: Wenn für einen der beidenTauschenden die hinzugebende Sache u, die dafür zu erwerbendeb heißt, so'muß 1) der Werth von b größer sein, als dcr Wcithvon » (Z. tir.), 2) die Kosten von .» dürfen nicht größer sein, als derWerth von 1> (§. 118); in gewissen Fällen auch 0) die Kostenvon n kleiner, als dte Kosten von I> («i, — Für den an-

deren Tauschenden müssen, wenn eine Nebercinkunft Statt findensoll, gerade die entgegengesetzten Bedingungen obwalten, welcheman findet, indem man in diesen drei Sätzen !> statt n setzt undumgekehrt. Wenn aber nun, wie es gewöhnlich geschieht, das eine