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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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mit Ucberleguug handelt, eine Uebereinkunst schließen, bei der erverliert, d. h. bei welcher die eingctanschtc Werthmenge kleinerist als die hingcgcbene, cs wäre denn ans anderen, nicht wirth-schastlicbcn Gründen, oder in der Absicht, künftig desto größereGcwinnste zu machen. Sicht man von solchen Fällen ab, so kannman als erste Regel annchmcn, daß der Preis eines Gegen-standes den Werth desselben für den Käufer nicht übersteigenkönne, §. 61. 1) (a). Hieraus erklären sich nachstehende Er-fahrungen: rr) Von mehreren Menschen, die eine Sache einzu-tauschen streben, ist, wenn sie gleichviel Vermögen haben (ck), der-jenige am meisten für sie zu geben geneigt, für den sie den größ-ten individuellen Werth hat, wie dieß bei den Versteigerungenam deutlichsten zu sehen ist. 6) Die wcrthvollsten Güter könnenunter Umständen, die ihre Erlangung erschweren, die allerhöchstenPreise erhalten, was sich z. B. in den Preisen der Lebensmittelin einer belagerten Stadt, in einer Wüste oder zur Zeit einerHungcrsnoth zeigt (e). e) Bei der Erhöhung des Preises einerenibehrlichen Sache vermindert sich die Zahl der Kauflustigen,indem dann diejenigen auf ihre Erwerbung verzichten, für welchedieselbe nicht so viel Werth hat, als ihr Preis beträgt, cl) Wennmehrere Dinge zu einerlei Gebrauch dienen, die nicht beliebigvermehrbar sind und bei denen dcßhalb keine Kosten in .Betrachtkommen, so richten sich die Preise ungefähr nach dem Verhältnis;der Werthe. Dieß gilt namentlich von den nutzbaren Ländereien(/j).v) Man fordert von demjenigen einen höheren Preis, von demman weiß oder vcrmuthet, daß er das begehrte Gut bcssondersnöthig hat und überhaupt besonders hoch schätzt <//).

(«) Wenn daher der hohe Preis einen Schluß auf den hohen Werthzuläßt, so dürste man doch nicht umgekehrt aus dem niedrigenPreise eines Gutes schließen, daß dasselbe nur einen geringen Werthhabe, denn wer tauschte nicht auch das Unentbehrliche gerne wohl-feil ein, wenn er dazu Gelegenheit findet?

(ä) Nämlich der Gattungswerch in der Gränze des concreten, Z. 61.(e) Manche scheinbare Ausnahmen von dieser Regel fallen hinweg,wenn man den Werth richtig versteht, denn derselbe muß nicht ge-rade auf einem materiellen Nutzen, er kann auch auf Liebhaberei,Lust am Prunke, selbst aus Irrthum oder unsittlicher Neigung(z. B. berauschende Mittel) u. dgl. beruhen; Seltenheiten, Altcr-thümer ». dgl. Daß Diamanten in der That einen hohen Werthhaben, zeigt Ilossi, (lonrs, I, 67.