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zu sein. So kann 1) mit einem Kostenaufwandc ein Arbeiterhöhere Geschicklichkeit erlangen, durch Unterricht, Reisen ic. Manhat die so bewirkte vorzügliche Fähigkeit der Arbeiter als per-sönliches Capital aufgeführt («), weil sie die Stelle des zuihrer Erlangung ausgeopfertcn Capitales einnimmt. Allein dieEigenschaften der Menschen, wie wichtig sie immer als Ursachender Gütercntstehung sein mögen, gehören als persönliche Güternicht in das Vermögen, also auch nicht in das Capital (tz. 46.);cs ist unangemessen, den Menschen, zu dessen Wohlfahrt über-haupt die sachlichen Güter bestimmt sind, in irgend einer Be-ziehung unter die Sachen zu zählen. 2) Es können auch Grund-stücke mit Hülfe eines Capitalaufwandes ergiebiger gemachtwerden; Grund verbcsscrungcn (Meliorationen). Diesesind offenbar ein Zweig der Production, aber wofern sie nichtein von dem Boden zu unterscheidendes Bauwerk, sondern nureine bessere Beschaffenheit des crstcrcn bewirken, wie z. B. dieEntwässerung, das Ausfuhren von Erde, das Ebnen und dergl.,so stellen sie kein Capital dar, und es ist den Grundstücken dieWerthmcngc zugewachsen, um welche das Capital sich verminderthat (S).
(a) Smith, II, II. — 8imc>iicle, Niolr. comm., I, 45. — Say,Handb. I, 237: „Ein erwachsener Mensch ist ein aufgesammeltesCapital." — M'Culloch, Grundsätze, S. 90: „Jedes Indivi-duum, welches seine Reife erreicht hat, kann als Maschiene be-trachtet werden, welche 20 Jahre emsiger Aufmerksamkeit und einansehnliches Capital an Bauausgaben gekostet hat." — Richtigdagegen Hermann, Unters. S. SO. — Der Ausdruck persönli-ches Capital wäre nur in einem bildlichen Sinne zulässig, dereiner strengen Wissenschaft nicht angemessen ist.
(-) S. Rau, zu Storch, Zus. 40. —Dagegen Smith, II, II. —Storch,!, 147. — Riedel, I, Z> 37g.
8. 131.
Das Capitol wird in Rücksicht seines Verhaltens gegen den,der cs anwendct, in stehendes und umlaufendes (A) ge-thcilt. Zu jenem recbnct man diejenigen Güter, welche im fort-dauernden Besitze und Gebrauche des Arbcilcrs sich förderlich er-weisen, wie die Gcwerbsgcbäudc und Geräthe und die dauerndenUntcrhaltsmittel, z. B. Wohnungen, Hausgeräthe rc. der Arbei-