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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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Umgestaltung vermittelst einer Bewegung verur-sacht (/,). Zn manchen Fällen ist cs, wegen der Unvoll-kommenheit unserer Naturkenntnisse, zweifelhaft, obein Körper in diese Abtheilung, oder zu den Verwand-lungöstoffcn zu zahlen sei, was jedoch nichts gegen dieNichtigkeit des Unterschiedes selbst beweist (-).

Die zu dicsenZwcckcn dienlichen Sachgüter, die Hülfs-stoffe (o), können öfters durch andere wohlfeilere ersetztund cs kann dadurch viel an den Kosten erspart werden,wozu sich bei den Werwandlungsstoffcn seltener Gelegen-heit darbictct.

(«) Chemisch wirkend sind z. B. Stoffe zum Bleichen der Zeuche, Mit-tel zum Reinigen des Leuchtgases, Gährungsmittel, Schwefelsäurezum Reinigen des Ocls, Mittel zum Gerinnen einer Flüssigkeit,Beizen des Saatkorns zur Zerstörung des Brandes, Kalk zum Ent-haaren der Felle, Kochsalz zum Tödten der Jnsccten im Boden,Quecksilber zum Herausziehcn des Goldes aus Erzen, Kohle zumEntfärben des Zuckersaftes, zum Anziehen des Wassers re. — durchphysische Eigenschaften wirkend: Schlichte zum Steifen der Ketteauf dem Webstuhl, Fett zum Geschmeidigmachen der Wolle, Schmie-ren bei Maschicnen; Schießpulver erzeugt eine bewegende Kraft ec.(-) Es ist z. B. über die Wirkung des Gypses im Feldbau viel ge-stritten worden.

(e) LIlltörianx nach Storch a. a, O.

Z. 125. s126j

2) Die me nsch licheAr beit kann ebenfalls nicht von Stattengehen, ohne daß der Arbeiter schon vorhandene Sachgüter alsUntcrhaltsmittcl benutze, die thcils für Nahrung, Feuerung, Be-leuchtung lc. schnell verzehrt, theils (Kleidung, Zimmcrgerathe)langsamer abgenützt, thcils (Wohnung) sehr lange Zeit hin-durch gebraucht werden. Die Bedürfnisse des Arbeiters erfor-dern unausgesetzt diese Anwendung von Sachgütern, und demSklaven müssen dieselbenauch wirklich von dem Eigenthümcr dar-gcrcicht werden, wie dem Arbcitsthicre, es ist also hiezu ein Capi-tal nothwendig, welches desto größer scyn muß, je langsamer dieArbeit ein Erzeugniß liefert und dadurch die Auslagen vergütet.Dasselbe gilt für einen Lheil des Untcrhaltsbcdarfes von dendurch einen Lohnhcrrn in Kost, Wohnung re. genommen freienArbeitern, Anders ist es bei bezahlten Arbeitern, welche häufig