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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
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drückt das Verhältnis; einer Art von Dingen zu den menschlichenZwecken auS, er beruht ans einer dauernden Grundlage und isteiner sehr allgemeinen Geltung fähig, bietet jedoch für sich alleinnoch keinen Beweggrund zu Handlungen dar, denn die Menschenbegehren auch die allcrnützlichstcn Güter nur soweit, als sie Ge-legenheit haben, von ihnen eine Anwendung zu machen (-).

2) Der Werth einer einzelnen gegebenen (concrctcn)Quantität eines Sachgutcs, oder eines einzelnen Stückes für einegewisse Person, als Antrieb zum Erwerben oder zum Behalten,z. B. eines bestimmten Scheffels Getreide, eines bestimmtenPferdes rc (concrcter Werth), fällt nicht immer mit demGattungswerthc dieses Gegenstandes zusammen, sondern stehtzugleich unter dem Einfluß anderer äußerer Umstände, nämlichder Ausdehnung des Bedarfes und des schon im Besitze der Per-son befindlichen Vorrathcs anderer Stücke oder Mengen des näm-lichen Gutes. Für die meisten Zwecke ist nur ein mehr oder weni-ger scharf abgegränztcs Maaß von Mitteln einer gewissen Gat-tung erforderlich, und der darüber hinausgchcnde Thcil des Bor-raths erscheint als überflüssig, weil es an einer Veranlassungfehlt, von seiner Nützlichkeit wirklich Gebrauch zu machen, einsolcher überflüssiger Bestandtheil des Besitzes kann also nur alsErwerbsmittel im Verkehre nach seinem Verkaufspreise geschätztwerden, und wer nicht als Handeltreibender auf den Wiederver-kauf Bedacht nimmt, wird von jedem Gute nur soviel mit einerAufopferung an sich bringen mögen, als er selbst zu verwendengedenkt (t.'). Deßhalb ist oft eine Sache von dem höchsten Gat-tungswerth für viele Personen ohne allen oder nur von einemgeringen concreten Wcrthc. Bis zur Gränze des Bedarfes da-gegen ist dieser dem Gattungswerthc gleich, und eine Vermeh-rung des letzteren innerhalb jener Gränze ist also eine Vergrö-ßerung des Vermögens.

(a) Es ist hiebei nicht ausgeschlossen, daß die zu einerlei Art geyö-rendcn Sorten von verschiedener Güte auch ungleichen Gattungs-wcrth haben. — Uebrigens versteht cs sich, daß man, wenn manmehrere Güter nach ihrem Werthe vergleichen will, gewisse Quan-titäten zu Grunde legen muß, z. B. 1 Cubikfuß Leuchtgas, l Pfd.Brennöl rc.

sä) Riedel, Nationalök. I, §. 52, hat die Unterscheidung dieser bei-