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In der politischen Lckonomie werden vielfältig die Lehrender b ü rgc r l i chc n W ir thsch afts lc h rc, hauptsächlich der Gc-wcrbskunde (Bergbau-, Land- und Forstwirthschaftslchrc, Tech-nologie und Handclslchre), benutzt, denn
1) viele Sätze der Volkswirthschaftslchre, z. B. über den An-bau und Ertrag des Bodens, über Maschinen, über Wech-sel und Banken re. sind aus jenen abstrahirt oder findendoch in denselben ihre Erläuterung und Nachwcisung. DerStandpunct der Betrachtung ist allerdings ein ganz ver-schiedener; die Gewcrbskunde lehrt, wie die Zweige des Gc-
, wcrbflcißcs für den Vorthcil eines Unternehmers am nütz-lichsten betrieben werden können, während die Volkswirth-schaftslchre sie als Glieder eines höheren Ganzen (der Volks-wirthschaft) ansicht und die in ihnen wahrzunehmcndcnErscheinungen unter allgemeine Gesetze bringt («).
2) Der praktische Lhcil der politischen Lckonomic stützt sichebenfalls vielfältig auf die Gewcrbskunde, sowohl um zurBeförderung des Gcwcrbcwescns die besten Maaßrcgclnzu finden, als um von gewissen Gewerben Einkünfte fürdie Regierung zu gewinnen.
(») Wenn auch jene Gewerbskcnntnisse -nicht gerade zum Verständnis;der Volkswirthschaftslchre erforderlich sind, so tragen sic doch vieldazu bei, dieselbe zu veranschaulichen und ihr manche neue Ausbeutezuzuwenden.
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Die Kenntnis; der wirklichen Staaten wird aus der Staa-tcngeschichte für den Lauf der Zeit, aus der Staatcnkunde(Statistik) für einen einzelnen Zeitpunct erlangt. Die neuereGeschichte der Staaten insbesondere, für die Staatsver-waltung lehrreicher als die ältere, bietet eine Fülle der schätzbar-sten Erfahrungen dar über mancherlei von den Negierungen an-gcwendetc Mittel und deren günstige oder nachtheiligc Folgen.Diese Belehrung ist dcßhalb um so höher anzuschlagcn, weil manüberhaupt in der Staatsverwaltung selten Versuche anstcllen