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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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2) weil die Gemeinschaft der Sprache, der Sitten, der Abstam-mung, ferner die genauere .Bekanntschaft unter den Glie-dern eines Belkes u. dergl. auf ähnliche Weise wirken,

3) weil die Gleichförmigkeit der Münzen, Maaße, Gesetze, fer-ner die zahlreichen Straßen und manche andere Staatsein-richtungcn dem inneren Verkehr besondere Sicherung undErleichterung gewahren.

(«-) Einfluß der Frachtkosten auf die Beschränkung des Verkehrs.

8. 20. fl 8)

Manche Lehrsätze der Bolkswirthschaftslehre gelten ganz imAllgemeinen von dem Berkehre der Menschen, ohne sich auf dieAbgränzung der Staatsgebiete zu beziehen; z. B. die Bestimm-gründe dcS Preises, das Wesen des Geldes, des Credits; vieleandere Lehren aber setzen ganz wesentlich die Rücksicht auf einbesonderes (nur nicht gerade auf irgend ein bestimmtes) Landvoraus, z. W. die Untersuchungen über die Menge des umlau-fenden Geldes, über das Berhältniß zwischen Ein - und Ausfuhr,über das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verzehrung, dieStarke des Bevölkerungszuwachses rc. Die Lage, Naturbe-schaffcnhcit, Bevölkerung des Landes, die.herrschenden Gewerbe,der Handel mit anderen Völkern und dergl. geben der Volks-wirthschaft in jedem Staate ihre Besonderheit, welche auch vonjeder Negierung aufgefaßt und berücksichtigt werden muß, weilihre Maaßrcgeln nur auf die Wirthschaft des einzelnen Volkesgerichtet sind (/,). Die Bolkswirthschaftslehre hat die verschie-denen möglichen Gestaltungen dieser volkswirthschaftlichcn Ver-hältnisse zu untersuchen; betrachtet sie neben dem inneren auchden auswärtigen Verkehr eines Volkes nach seinen Bedingungenund Wirkungen, so bleibt in Ansehung jener großen, durch alleErdtheile sich ziehenden Wirthschaft nichts mehr unerforscht; mandarf sie demnach nicht für ein höheres Ganzes anderer Arthalten (S).

(«) Unterscheidung der blos geselligen und der staatsgesellschaftlichcn Oc-konomie, Schön, Neue Unters. S. 6.

(ä) Rau, Ueber die Kameralwifsensch. S. 29. Bgl. (v. Cancrin)

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