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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
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indes; bei der Benutzung desselben sehr vorsichtig zu Werkegehen, um nicht voreilig auf falsche Folgerungen zu gera-then (/,). Weil nämlich in jedem gegebenen Falle eine eigen-thümliche Verknüpfung manchfaltigcr Umstande obwaltet,so kann man mit Sicherheit aus einer einzelnen .T'hatsachenoch keine allgemeine Regel bilden, sondern nur aus meh-reren mit einander übereinstimmenden Erfahrungen glei-cher Art, wenn zugleich die Nichtig keit der Dhatumsiändcaußer Zweifel gesetzt ist, und dieselben so vollständig be-kannt sind, daß man den Einfluß der verschiedenen gleich-zeitig einwirkcnden Ursachen zu unterscheiden vermag. Wasauf diese Weise bei sorgfältiger Untersuchung als Regel er-scheint, muß dann erst mit jenen allgemeinen Erfahrungs-sätzcn (1) verglichen und nach ihnen geprüft werden.

(a) Dick Verfahren ist in der Logik unter dem Namen Jnduction be-kannt.

t) Die politische Oekonomic bietet viele Beispiele solcher einseitiger Fol-gerungen, indem man sich, um gewisse Erscheinungen zu erklären,nur an eine oder die andere Ursache hielt und andere gleich einfluß-reiche übersah. Dicß zeigen u. a. die vielen Versuche, die Wohlfeilheitdes Getreides im Deccnnium von 1820 — 1830, oder die Blüthe desbritischen Gewerbfleißes zu erklären.

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Unter den Zwecken, welche in der Nernunftbestimmung desStaates enthalten sind, und von der Regierung verfolgt werdenmüssen, befinden sich auch solche, die aus dem Verhältnis; derMenschen zu den Sackgütern entspringen, d. h. wirtschaft-liche. Der Inbegriff der Regeln für das Verfahren der Negie-rung in Absicht aufwirthschaftlicbc Angelegenheiten ist die wirt-schaftliche oder ökonomische Politik («) und kann alsder zweite, praktische Haupttheil der politische» Dekonomiebetrachtet werden. Das Verhältnis; dieses T'heilcs zu dem ersten,der Volkswirtschaftslehre, ergiebt sich daraus, daß die Volks-wirtschaft von der Negierung als etwas vor ihrer EinwirkungBestehendes vorausgesetzt werden muß. Dieselbe beruht auf denselbstständigen Bestrebungen der Bürger (§. 7.), die, wenn sicvon der Regierung gelähmt würden, durch nichts Anderes ersetzt