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zerstört werden. Die auf solche Zwecke gerichteten mensch-lichen Thätigkeiten müssen sich auf diese Naturgesetze stützenund daher so lange in gleicher Weise ausgeübt werden, alsnicht Fortschritte in der Naturkenntniß oder in der Anwen-dung derselben gemacht werden («) ;
2 > auf dem unwandelbaren Verhältnisse des Menschen zu densachlichen Gütern, als den unentbehrlichen Hülfsmitteln zurErreichung seiner meisten Zwecke. Daher ist die Erlangung,Erhaltung und Benutzung sachlicher Güter Gegenstand einesgleichmäßigen allgemeinen Bestrebens (Z. 7. Nr. 1.) underfolgt nach gleichen wirthschaftlichen Grundsätzen (S), ob-schon im Einzelnen die Bedürfnisse und ihre Befriedigungs-mittel sich verschiedentlich gestalten und auch der Einflußhöherer, übersinnlicher Beweggründe sich in ungleichemMaaße äußert (o).
(a) Z. B. das Auswachsen nutzbarer Pflanzen mit Hülfe des Nahrungs-stoffcs im Boden und in der Atmosphäre, die Entstehung von Milch,Fleisch und Fett ans der Nahrung der Hausthicre, der Bedarf anBrennstoffen zum Schmelzen des Glases und Eisens rc.
(ä) Z. B. der Lohnarbeiter begehrt seinen Unterhalt vom Lohnhcrrn, derGcwcrbsman» scheut sich, eine Unternehmung mit Verlust zu betrei-ben, der Verkäufer sucht den höchsten Erlös rc.
(c) Es erhellt hieraus, daß die Gesetze der Volkswirthschaft mit der Wil-lensfreiheit der Menschen wohl vereinbar sind und darum, weil mansie natürliche nennt, keineswegs blos auf die Nothwendigkeit der wil-lenlosen Natur bezogen werden dürfen.
Z. 12.
Die volkswirthschaftlichen Lehrsätze müssen immer aus der
Erfahrung abgeleitet werden. Dieß kann auf einem doppelten
Wege geschehen:
1) indem man von den sich gleich bleibenden Neigungen undAbsichten der Menschen im Allgemeinen (Z. 1l.) ausgehtund untersucht, welche Handlungsweise unter gewissen Um-ständen, und welche Folgen hieraus zu erwarten sind;
2) indem man sich an besondere historische und statistische That-sachen hält und auf ihre Ursachen schließt (n). Viele Sätzesind auf diesem Wege zuerst aufgefunden worden. Man muß